Kloster Wald

 

                                                                                                                                                                                                                                           

Der staufische Ministeriale Burkard von Weckenstein, (+ nach 1241)kaufte  das Gut Wald, eine schon vor 1208 bestehende Siedlung, für 55 Mark Silber. Das entspricht einer heutigen Kaufkraft von 24.721,00 €. Er beabsichtigte für seine beiden Schwestern Judinta und Ita ein Kloster zu gründen.

Der Kaufvertrag wurde am 1. April 1212 im Hafen von Uhldingen abgeschlossen. Alle Daten stammen aus dem Stiftungsbrief des Konstanzer Bischofs Konrad II. von Tegerfelden (1209-1233) Der Stiftungsbrief wurde zwischen 1227 und 1233 ausgestellt und ist im Freiburger Diözesan Archiv 12. 1878 S. 187 –188 veröffentlicht.

Schon in den Kauf war der Salemer Abt Eberhard von Rohrdorf (1191-1240 Abt ) eingebunden. Er genehmigte den Platz für die Klostergründung. Er erwirkte die päpstlichen Privilegien und er er übermittelte das Inkorporationsverlangen der Frauen an das Generalkapitel.Er kann mit Berechtigung

durchaus als Mitbegründer von Kloster Wald betrachtet werden.

Abt Eberhard war ein überzeugter Parteigänger der Staufer. In seinem Amt konnte er religiöse Motive mit Ordensinteressen

und politische Absichten verknüpfen. Dabei half ihm auch sein familiärer Hintergrund. Er stammte aus einer bedeutenden hochadligen Familie. Er war verwandt mit Konrad von Urach (1177/80-1227), der 1217/1218 Abt von Citeaux war.

Dann war er Kardinal von Porto und Santa Rufina. Außerdem war er päpstlicher Legat. Auch mit dem Konstanzer Bischof Diethelm von Krenkingen (1189-1206) war  Abt Eberhard verwandt. Er war bei den Staufern und beim Papst hochgeschätzt.

Er hat wohl für die damalige Zeit  einen ausgeprägten Sinn für Recht und Gerechtigkeit. Das half ihm auch, bei der Anerkennung der Zisterzienserinnen Pionierarbeit zu leisten. Er hatte maßgeblichen Einfluss auf die Gründung  aller sechs
oberschwäbischen Frauenzisterzen. Die rasche Gründung von Kloster Wald (1212), Rottenmünster (1221), Heiligkreuztal (1227), Baindt (1227), Heggbach (1233) und Gutenzell (1238) deckte sich mit dem staufischen Konzept eines staufischen Herzogtums

Schwaben. Der Tod Welfs VII. (um 1140-1167) hatte dafür gesorgt, dass die umfangreichen Hoheitsrechte und Besitzungen nördlich des Bodensees und bis zum Lechrain an die im Reich und im Herzogtum Schwaben an die Staufer überging.

Auch die geographische Verteilung der oberschwäbischen Zisterzen unterstreicht dieses Konzept eines staufischen Herzogtums. Heggbach und Gutenzell liegen an der nordöstlichen Peripherie des ehemaligen welfischen Machtbereichs, Baindt befand sich im Zentrum. Rottenmünster war vor den Toren der staufischen Stadt Rottweil und Wald im ehemaligen Herrschaftsbereich der Grafen von Pfullendorf, den Rudolf von Pfullendorf bei seinem Tod 1181 ebenfalls an Friedrich I. vererbt hatte. Die Vogtei (advocatia) Wald befand sich daraufhin in staufischer Hand.

(Zu allen oberschwäbischen Frauenklöster sie die entsprechenden Beiträge in “Mei Büchle”)

Kurz nach dem Kauf wurde das Gut an die Schwestern von Burkhard von Weckenstein übergeben. Das Generalkapitel der Zisterzienser unterstellte das “Haus in Wald “ dem Kloster Salem als Tochter und übertrug ihm das Visitationsrecht. Auch Papst Honorius III. (1216-1227) unterstützte das Aufnahmebegehren der Schwestern von Kloster Wald. Judinta wurde als Äbtissin und Ita als Priorin eingesetzt. 1215  hatte Papst Innozenz III. (1198-1216) Kloster und Konvent in seinen Schutz genommen.

Am 15. Juli 1216 nahm Friedrich II. (1212-1250) in Überlingen Kloster Wald in seien Schutz und bestätigte die in de Urkunde genannten Besitzungen. RI V,1,1 n. 870 Als Zeuge in der Urkunde tritt auch der Salemer Abt Eberhard auf, der ja sowohl die päpstlichen Schutzurkunden wie der Staufer vermittelt hatte. In einer auf dasselbe Datum zurückdatierten Urkunde nahm auch Friedrichs Sohn HeirichVII. (1220-1235) Kloster Wald in seinen Schutz auf in einer wörtlich mit der Urkunde seines Vaters übereinstimmenden Urkunde das Kloster in seinen Schutz auf. Heinrich (VII). – RI V,1,2 n. 3845

Dieses Schutzversprechen war ein Mittel, den Einfluss der Staufer auf das Kloster zu sichern und deckte sich mit der Vorstellung des Zisterzienserordens, seine vogtlosen Klöster der generellen königlichen Vogtei zu unterstellen und so den Schutz der Klöster zu sichern.

1217 verlieh Papst Honorius dem Kloster das große Zisterzienserprivileg. Möglicherweise in Verbindung mit der Verleihung dieses Privilegs wurde Kloster Wald in den Zisterzienserorden aufgenommen.Außerdem trug der Papst dem Mainzer Erzbischof Siegfried II. von Eppstein (1200-1230)

den Schutz des jungen Klosters auf. Eine weitere Urkunde stellte Papst Gregor IX. (1227-1241) 1233 aus. Er beauftragte den Dekan von Konstanz, entfremdete Güter wieder in den Klosterbesitz zurückzuführen.

Man kann davon ausgehen, dass Abt Eberhard von Rohrdorf die päpstlichen Privilegien erwirkt hat.

Die Stiftungsurkunde des Klosters erwähnt auch die Exemtion des Klosters von der bischöflich konstanzischen Ordinariatsgewalt , die die Voraussetzung für die Ordensaufnahme war.

Auch die fünf anderen oberschwäbischen Zisterzen waren von der bischöflichen Gewalt befreit. Die Konstanzer Bischöfe konnten sich der zisterzienserfreundlichen Politik der Staufer  in der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts schlecht entgegen stellen.

Eine letzte staufische Urkunde stellte Konrad IV. (1237-1254) im August 1240 für Kloster Wald aus. Conrad IV. – RI V,1,2 n. 4430. Darin befreite er sie Besitzungen des Klosters in Überlingen von allen Steuern und Abgaben.

1247 wurde Trudlindis von Liebestein, die in Kloster Wald Subpriorin war, zusammen mit 5 Mitschwestern in das von der Markgräfin Irmingard von Baden (um 1200-1260) neugegründete Kloster Lichtenthal berufen.Sie wurde dort 1247 erste Äbtissin.

und regierte in Lichtenthal bis zu ihrer Resignation 1249. Das hatte zum einen ganz praktische Gründe, denn die Markgrafen von Baden besaßen ihre Stammgüter noch am Bodensee und in Oberschwaben. Zum andern standen die Nonnen von Kloster Wald aber

im Ruf besonderer Frömmigkeit. Auch die zweite und die vierte Äbtissin in Lichtenthal kamen aus Kloster Wald. Mechthildis von Liebenstein folgte auf Trudlindis, als diese wegen Krankheit ihr Amt niederlegte. Die vierte Lichtenthaler Äbtissin war bei den 5 Schwestern dabei, die aus Kloster Wald kamen.

Nach dem Untergang der Staufer bestätigte Rudolf von Habsburg (1273-1291) die Urkunde von Friedrich II. am 1. Juli 1275 Rudolf – RI VI,1 n. 398. Da zu dieser Zeit Mathilde von Hohenberg Äbtissin war, kam das dem Kloster sicher entgegen, denn  Mathilde war die Schwester von

Gertrud von Hohenberg, der Gattin von König Rudolf. Nach seiner Krönung 1273 nannte sie sich Anna.

König Albrecht I. (1298-1308) befreite 1299 die beiden Häuser von Kloster Wald in Pfullendorf und Überlingen von der Steuer. Äbtissin war in der Zeit Elisabeth von Hohenfels (1296-1303). Am 19. März 1310 erneuerte König  Heinrich VII. (1308-1313) diese Steuerbefreiung. Heinrich VII. – RI VI,4,2 n. 398

Äbtissin war Mechthild von Hasenstein (107-1311) Kloster Wald hatte drei Stadthöfe. Der größte und wichtigste war der in Überlingen. Er wurde im 13. Jahrhundert erworben, wobei das genaue Datum nicht bekannt ist. Neben den oben genannten Steuerbefreiungen erhielt Kloster Wald schon eine

erste  Steuerbefreiung für den Stadthof im Jahre 1240. Geleitet wurde der Stadthof von einem Verwalter oder Amtmann. Seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts war es ein Überlinger Stadtbürger mit klösterlichem Beamtenstatus. Der Stadthof in Überlingen hatte eine doppelte Funktion.

Einmal war er der Verwaltungsmittelpunkt für die um Überlingen gelegenen Weinberge des Klosters und die Besitzungen eines um den Bodensee gelegenen klösterlichen Besitzkomplex. Zum anderen war er der wichtigste Handelsplatz, von dem das Kloster seine landwirtschaftlichen Produkte und
seinen Wein auf den städtischen Markt brachte. Der Stadthof von Pfullendorf wurde auch im 13. Jahrhundert erworben. Mit der Steuerbefreiung von König Albrecht I. von 1299 ist der Stadthof zum ersten Mal belegt. Er erreichte aber nie die Bedeutung wie der Stadthof in Überlingen. Im Bauernkrieg und im  30-jährigen Krieg  flüchtete sich der Konvent nach Pfullendorf und es wurden klösterliche Wertgegenstände dorthin gebracht. Auch in Konstanz ist ein Haus von Kloster Wald schon 1244 belegt. Es hatte aber nicht die Funktionen wie die Stadthöfe in Überlingen und Pfullendorf sondern diente Äbtissin oder Konventsmitgliedern als Quartier, wenn diese in Konstanz waren. Weitere Funktionen sind nicht bekannt.

Ein kurzer Blick auf die Wirtschaft von Kloster Wald.

Das wohl wichtigste Handelsgut war der Wein.  Seit 1240 besass das Kloster Weinberge in Überlingen, sowie später  in Goldbach (heute ein Stadtteil von Überlingen), in Sipplingen, in Bermatingen, in Allensbach am Untersee und auf der Reichenau.

Eine Jahresabrechnung aus dem Jahre 1784 weist Weineinnahmen in Höhe von 2.891 Goldgulden auf, was 456.098,00 € entspricht.

Ein weiterer Wirtschaftszweig war die Fischzucht. 1784 bewirtschaftete Kloster Wald 12 Weiher mit einer Gesamtfläche von 4.877 Aar, das sind 487.700 m².  Das ergab einen ertrag von 560 Goldgulden, also etwa 88.348,00.

Natürlich ging bei beiden Beträgen noch der Eigenbedarf ab. Aber unterm Strich verblieb doch ein beachtlicher Betrag. (Die Jahresabrechnung bei Maren Kuhn- Rehfus, Das Ziesterzienserinnenkloster Wald, Berlin 1992. S. 356 f.)

Kloster Wald ist spät gegründet worden. Zu dem Zeitpunkt waren dir grundherrschaftlichen rechte schon fest gelegt. Das Kloster lag in altbesiedeltem Land und so hatte es Mühe den zisterziensischen Eigenbewirtschaftung zu realisieren. Es betrieb sechs  Eigenbauhöfe,

von denen drei in der Papsturkunde von 1215 bestätigt waren. Der Begriff Grangie taucht in den Quellen nicht auf. sie werden als curtes bzw. curiae bezeichnet. Die Eigenbauhöfe wurden von Konversen bewirtschaftet.

Das Schwergewicht der Waldschen klösterlichen beruhte wohl von Anfang an auf der Leihe- und Zinswirtschaft.

Schon seit dem 13. Jahrhundert hatte das Kloster daran gearbeitet, einen geographisch konzentrierten Besitzkomplex zu schaffen. Wenige Jahrzehnte nach 1500 war das Ziel erreicht. Kloster Wald verfügte nun über einen geschlossenes Herrschaftsgebiet,

das aus 18 Weilern und Einzelhöfen bestand. Im 18. Jahrhundert kam  noch eine neugegründete Glashütte dazu, die sich zu einer Siedlung entwickelte.

In seinem  Herrschaftsbereich hatte Kloster Wald umfangreiche Zehntrechte erworben und sich dort alle Pfarrkirchen inkorporieren lassen. wie bei allen Zisterzienserklöstern waren die Patronatsrechte eine bedeutende Einnahmequelle.

Patronatsrechte besass Kloster Wald in Dieterskrichen, Glashütte, Göggingen, Hippetsweiler,Igelswies, Kappel, Rengetsweiler und Walberseiler. In Walpersweiler gab es die Wallfahrt zum Geschossenen Bild. In Igelswies ist um 1513 eine Wallfahrt entstanden,die laut Zimmerscher Chronik

viel Geld abgeworfen hat. (Maren Kuhn-Rehfus, S. 428).

Im 13. Jahrhundert war der Konvent eindeutig vom ministerialen Adel beherrscht. Die Konventualinnen richteten ihren Lebensstil am Vorbild des Adels aus. Persönliche Armut wurde schon im14. Jahrhundert, Vita communis und Klausur spätestens im 16. Jahrhundert nicht mehr beachtet, vielmehr führte der Konvent ein eher stiftsähnliches Leben. Den Reformbestrebungen des Ordens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts widersetzte sich der Walder Konvent – gemeinsam mit den übrigen unter salemischer Paternität stehenden Frauenabteien Oberschwabens.

Im 14. Jahrhundert kam Kloster Wald unter die Vogte der Herrschaft Sigmaringen. Der genaue Zeitpunkt ist nicht festzumachen. Das Vogteiverhältnis bildete sich erst in der Zeit nach 1323 aus, als Sigmaringen noch zu Württemberg gehörte.

Nach der Urkunde von Heinrich VII.dauerte fast 300 Jahre, bis Kloster Wald wieder ein Königsdiplom erhielt. Erst Maximilian I. (1486-1508 König, ab 1508-1519 Kaiser stellte am 15. April 1496 dem Kloster in Worms wieder einen Schutz-und Schirmbrief aus. (Maren Kuhn-Rehfus, S. 73)

1474 erließ Äbtissin Anna von Reischach (1464–1496 ) eine Gerichtssatzung für die Untertanen in der Herrschaft Wald. Das Kloster besaß in der Herrschaft die Niedergerichtsbarkeit und hatte die Ortsherrschaft inne. Äbtissin Anna war die Tochter von Konrad von Reischach, der bei Papst

Clemens VII. (1378-1394, Gegenpapst zu Urban VI.) in Avignon im Dienst war.

Im Bauernkrieg erlitt das Kloster offensichtlich keine Schäden. Es war zwar kurz von einem Bauernhaufen besetzt, der versuchte, die Herausgabe von  Wertgegenständen und Lebensmitteln zu erzwingen. Die Wertgegenstände waren aber bereits in die Reichsstadt Pfullendorf geflüchtet worden.

Über den 1488 auf Veranlassung von Friedrich III.(1440-1493) gegründete Schwäbischen Bund hatte das Haus Habsburg einen starken Einfluss auf Oberschwaben.Nur wenige Adelige im oberschwäbischen Raum wurden evangelisch, denn das
hätte einen  einen offenen Konflikt mit dem habsburgischen Kaiser bedeutet. Auch die bedeutenden Adelsgeschlechter wie die Fürstenberger, die schwäbischen Hohenzollern und die Truchsessen von Waldburg standen fast durchgehend eng zum
Kaiserhof und damit zum Katholizismus. Besondere Unterstützung erhielt die katholische Sache von den Reichsklöstern, die im oberschwäbischen Raum mit Weingarten, Salem, Ochsenhausen und Marchtal über großen politischen wie wirtschaft-
lichen Einfluss verfügten. Salem war ja das Mutterkloster von Wald. So verwundert es nicht, dass die Reformation so gut wie spurlos an Kloster Wald vorüberging.

Eine Reaktion auf den Bauernkrieg war wahrscheinlich die Erneuerung der Gerichtssatzung durch Äbtissin Anna von Rotenstein (1505 und 1529-vor 1557). Das klösterliche Herrschaftsgebiet wurde fünf Gerichts- und Verwaltungsbezirke eingeteilt. Im Jahr 1533 ließ Anna die Artikel der Waldischen Gerichtssatzung in eine berichtigte ´Form zusammenfassen und schriftlich niederlegen. Sie veranlasste auch den Umbau des Westflügels, des um 1500 entstandenen Westflügel des Klosterbaus.

Äbtissin Anna verstarb am 31. März 1557.

Schon vor dem Dreißigjährigen Krieg war der bauliche Zustand von Kloster Wald so schlecht, dass der Salemer Abt Petrus II. Miller (auch Müller) (1593–1614 ) 1606 in einem Schreiben an die Bursiererin Helena von Graben empfahl, ihre Erbschaft für die Reparatur
des Schlafhauses sowie der Kirche und des Kreuzganges zu verwenden. (Maren Kuhn- Rehfus S.51)

Sehr viel härter als der Bauernkrieg traf Kloster Wald der Dreißigjährige  Krieg der seit 1630 auch Oberschwaben stark in Mitleidenschaft zog. Die Schweden besetzten erst Ulm und von dort aus schließlich ganz Oberschwaben. 1632 waren Biberach und Ravensburg in schwedischer Hand. Die Reichsstädte waren zwar offiziell dem Kaiser unterstellt. De facto aber waren die Schweden die Herren. In Biberach war im Wechsel von den Kaiserlichen, dann von den Schweden besetzt und das wechselte wieder. 1632 hatte sich Kloster Wald König Gustav Adolf (1611-1632) unterworfen und erhielt dafür eine

Salva Guardia, das ist ein Schutzbrief, der den Angriff auf Gebäude und Siedlungen untersagte.

Im Klostergebiet von Wald wurde die Landwirtschaft und der Weinbau vernichtet. Das war die Grundlage der klösterlichen Ökonomie und somit war diese Einnahmequelle verloren. König Gustav Adolf wurde in der Schlacht bei Lützen (16. November 1632) verwundet und starb an den Folgen dieser Verwundung. Der schwedische Kanzler Axel Oxenstierna übernahm die politische Führung. Am 23. April 1633 schloss er den Heilbronner Bund. Das war ein Bündnis protestantischer Reichsfürsten unter schwedischer Führung. Für Württemberg nahmen in Heilbronn Herzog Julius Friedrich von Württemberg, der als Vormund für seinen Neffen Eberhard III. von Württemberg von 1631-1633 in Württemberg regierte,teil. Auch Eberhard III. Er regierte  nach 1633, musste aber nach der Niederlage der Schweden in der Schlacht bei Nördlingen am 06.09. 1634 fliehen und ging ins Exil nach Stuttgart.

1633 schenkte Axel Oxenstierna Kloster Wald zusammen mit den Grafschaften Sigmaringen und Veringen dem Herzog von Württemberg. Die Niederlage bei Nördlingen machte diese Schenkung hinfällig.

1635 grassierte im Klostergebiet von Wald die Pest. 1636 herrschte eine große Hungersnot. Der Konvent musste mehrere Male das Kloster  verlassen und begab sich nach Konstanz, Überlingen,Pfullendorf, Meßkirch und Münsterlingen. Es gab immer wieder Einquartierungen, Plünderungen und

Kontributionen. 1647 wurde für Oberschwaben das schlimmste Kriegsjahr. Es war auch der Höhepunkt der Zerstörungen in Oberschwaben. Ravensburg wurde niedergebrannt, Schloss Wolfegg, Schloss Altshausen, aber auch viele kleine Dörfer.

In einer Reihe von Friedensverträgen zwischen dem 15. Mai und dem 24. Oktober 1648 wurde der Krieg mit dem “Westfälischen Frieden” abgeschlossen.

In Kloster Wald wurden im Krieg die Klostergebäude zwar nicht ganz vernichtet aber doch schwer beschädigt. Die Schäden zusammen mit dem Verlust der Glocken wurden auf 3000 Goldgulden geschätzt, das entspricht 472.006,00 €.  (Maren Kuhn- Rehfus S.51)

Das Kloster wurde während des Krieges von insgesamt 3 Äbtissinnen regiert.

Margarethe von Werdenstein (1557–1638) wurde am 17. April 1600 gewählt und regierte bis 1636. Auf sie folgte Gertrud Giel von Gielsberg (1636–1641). Maria Margarethe Schenk von Castell (1641–1660) erlebte das Kriegsende und den Neubeginn nach dem Krieg.

Der Krieg hatte Notverkäufe notwendig gemacht, aber Kloster Wald erholte sich von den Kriegsfolgen erstaunlich rasch. Ein wirtschaftlicher Aufschwung auch unterstützt durch einen starken Anstieg der Getreidepreise ermöglichte sogar einen  Neubau der Kirche und eines Teils der
Klostergebäude in den 80er und 90er Jahren des 17. Jahrhunderts. 1680  brannte das Kloster.Teile des Ost- und Südflügels der mittelalterlichen Klosteranlage wurden  zerstört. Äbtissin Maria Jakobe beauftragt den Vorarlberger Jodok Beer mit dem Wiederaufbau.  Die Klosterkirche überstand den Brand wurde aber wenig später für baufällig erklärt. Jodok Beer (1650-1688) aus der Vorarlberger Architektenfamilie war als Baumeister bei den Klosterbauten von Wald beschäftigt.

Kurz vor seinem Tod wurde ein Bauverding für den Neubau der Klosterkirche abgeschlossen. Sein jüngerer Bruder Franz Beer I ((1659–1722)) baute die Klosterkirche nach dem Tod seines Bruders 1688. In dem Bauverding mit Jodok Beer ist der Bauplan bereist fixiert worden, so dass Jodok als geistiger Vater des Planes gilt. Bezahlt wurde der Bau teils in bar, teils in Naturalien. Das Bargeld hatte sich Kloster Wald von verschiedenen geistlichen Institutionen wie dem Kloster Sankt Gallen und dem Deutschordenslandkomtur von Altshausen erbeten aber auch mit dem Bargeld,
das die Novizinnen mitbrachten.

Die Bauarbeiten  begannen unter Äbtissin Maria Salome von Bernhausen (1660-1681) Sie erlebte auch noch den Klosterbrand. Mehrere Familienmitglieder aus dem Hause Bernhausen waren Nonnen im Kloster Wald. Bernhausen ist heute ein Ortsteil von Filderstadt.

Die Nachfolgerin von Äbtissin Maria Salome wurde 1681 Maria Jakobe von Bodman (1681-1709) Sie schloss den Bauvertrag mit Jodok Beer ab. Sie war die Tochter  des kaiserlichen Hauptmanns Johann Sigismund von Bodman zu Wiechs und Steisslingen. Ihr Bruder Johann Rupert Siegmund war von 1678–1728 Fürstabt in Kempten. Zwei ihrer Schwestern waren Nonnen in Heiligkreuzthal und Rottenmünster.

Maria Jakobe war erste Bauäbtissin der Barockzeit in Wald. Trotz der Belastung durch den Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697) konnte sie dieses Bauvorhaben durchführen.

Äbtissin Maria Jakobe war zwar schon 1681 zur Äbtissin gewählt worden. Sie wurde aber erst 1701 von dem Salemer Abt Stephan I. Jung (1698–1725) benediziert.

Kloster Wald lebte in einem verfassungsrechtlichen Schwebzustand zwischen Landsässigkeit und Reichsfreiheit. Die Grafen von Zollern, die in Sigmaringen herrschten, hatten die Grafschaft Sigmaringen 1535 als habsburgisches Lehen erhalten. Sigmaringen versuchte ständig, die

Territorialgewalt über das waldische Klostergebiet auszudehnen. Zwar wurden im 16. und 17. Jahrhundert mehrere Verträge geschlossen, die die beiderseitigen Zuständigkeiten regelten. Äbtissin Maria Jakobe erreichte aber in zehnjährigen Verhandlungen

und einem langjährigen Prozess in Innsbruck 1692 die Territorialfreiheit Wald gegen die Ansprüche von Hohenzollern-Sigmaringen. 1701 wurde der Vergleich bestätigt.

Die Bauarbeiten an der Kirche waren 1701 abgeschlossen. Geweiht wurde sie aber erst im November 1709 durch den Konstanzer Weihbischof Konrad Ferdinand Geist von Wildegg (1692-1722).  Die Weihe erlebte Maria Jakobe nicht mehr. Sie starb

am 28.Februar 1709. Auf den Grundmauern der mittelalterlichen Kirche ein sechsachsiges Langhaus mit einer tief heruntergezogenen massiven Stichkappentonne.Neu ist lediglich der eingezogene, helle Chor-Anbau mit ebenfalls massivem Gewölbe. Im Westabschluss des Schiffes ist ein Turm eingebaut, dessen unterer Teil noch mittelalterlich ist. Wäre es ein Neubau, würde er Franz Beer nicht zur Ehre gereichen. Da dieser statischen Vorgaben folgen musste, wirkt der Innenraum gedrückt. Aber 50 Jahre später  wurden Stuck und Ausstattung dieses Kirchenumbaus

durch das beeindruckende Rokokokleid ersetzt.

Nachfolgerin von  Äbtissin Maria Jakobe wurde Maria Antonia Constantina von Falkenstein (1709–1739). Die Familienverhältnisse der neuen Äbtissin waren ähnlich wie die ihrer Vorgängerin geprägt durch Klosterkarrieren ihrer Geschwister. Das war für die adeligen Konventualinnen eher die Regel

als die Ausnahme. Für die männlichen Familienmitglieder war der Nepotismus eine Überlebensstrategie. Bei weiblichen Familienmitgliedern wurde die Eheverbindung zu vermögenden Adelsfamilien gesucht. Wenn das nicht möglich war, waren sie für das Klosterleben bestimmt.

Mehrere Schwestern der Äbtissin Maria Salome waren Nonnen in Kloster Wald. Je eine Schwester von  Maria Jakobe war Nonne in Heiligkreuzthal und Rottenmünster. Ein Bruder (s.o.) war Fürstabt von Kempten, ein weiterer Bruder war unter dem Klosternamen Martin Prior in Hofen.

5 Schwester von Maria Antonia Constantina  waren Nonnen,ihr Bruder Marquard Franz Leopold ist von 1709−1717 Landkomtur des Deutschen Ordens in Altshausen. Ihr zweiter Bruder Ignaz Franz Dominik ist der Schwager von  Maria Jakobe . Ihr dritter Bruder Euseb Anton Adalbert (1671−1739) war Stiftsdekan in Kempten. Er wurde von Fürstabt Rupert Siegmund von  als sein Nachfolger bestimmt. Der Konvent von Kempten verweigerte wegen dieses offenen Nepotismus die Wahl.  Darauf wurde er 1730 Bischof von Csanád nach Temeschwar in Ungarn. Der Bischofsstuhl wurde ihm

von Graf Claudius Florimund Mercy (1666-1734), einem Vetter aus mütterlichem Stamm vermittelt.  Als Kemptener Stiftsdekan schenkte er 1701 Kloster Wald die Reliquien des Katakombenheiligen Dioskorus. Die feierliche Aufstellung in der neuen Kirche wurde mit der gleichzeitigen Benediktion der Äbtissin Jakobe von Bodman verbunden.

Maria Antonia Constantina  wurde 1709 zur Äbtissin gewählt. 1711 wurde sie vom Salemer  Abt Stephan I. benediziert.

Sie beauftragte 1721 den Elchinger Baumeister  Christian Wiedemann (1678-1739)und dessen Bruder Johann Georg (1681-1743), die  ihr vom Elchinger Abt Cölestin Riederer (1706–1740) empfohlen wurden. Die beiden bauten den Konventflügel, das neue Abteigebäude und den Gastflügel. Es entstand eineneue Barockanlage. Sie kostet 35 200 Gulden an Bargeld, das entspricht 6.415.609,00 €. Das Kloster konnte diesen stattlichen Betrag ohne Verschuldung stemmen, was einer wirtschaftlichen Blüte zu verdanken war aber auch der guten Verwaltung des 1704−1731 amtierenden Oberamtsmanns Johann Jakob Mayer

1737 legte Maria Antonia vor ihrem Bruder Euseb Anton Albert ihre zweite Profess ab und nahm ihren zweiten Klosternamen Constantina an.

Sie starb am 24. Dezember 1739 .

Ihre Nachfolgerin wurde Maria Dioskora von Thurn und Valsassina (1739-1772) . Sie wurde zwei Tage nach dem Tod ihrer Vorgängerin zur Äbtissin gewählt.

Ihr Vater Gallus Anton von Thurn und Valsassina (1667–1741) war Hofmarschall der Fürstabtei St. Gallen. Die Familie ihrer Mutter war eine alte Adelsfamilie aus Graubünden, zunächst im dienste der Bischöfe von Chur und seit dem 16. Jahrhundert ebenfalls in Diensten des St. Galler Fürstabtes.

Maria Dioskora legte  am 11. September 1718 ihre Profess in Kloster Wald ab. Nach ihrer Wahl zur Äbtissin benedizierte sie der Salemer Abt Konstantin Miller (1725–1745) am 9. April 1741 in Salem. Beim Eid, den die Äbtissinen bei der Benediktion  ablegen  müssen,

stellte sie ihr Selbstbewusstsein unter Beweis. Sie unterließ die ausdrückliche Anerkennung der salemischen Obrigkeit in geistlichen und zeitlichen Dingen. Ihre Regierungszeit war durch zwei Leistungen gekennzeichnet. Das war einmal die Lösung aus der Paternität von Salem

und die Rokokoausstattung von Kloster Wald. Dadurch ging sie auch als dritte Bauäbtissin in die Geschichte von Kloster Wald ein.

1746 wurde in Salem  Anselm II. Schwab 1746–1778 als Salemer Abt gewählt. Er pochte auf die salemische Paternität und zwang  Äbtissin Maria Dioskora 1750 zum vollständigen Wiederholen des Gehorsamseides. 1752 ließ er sie nach siebentägiger Visitation des Klosters 

lateinische Schreiben an den Ordensgeneral in Cîteaux und an den päpstlichen Nuntius unterschreiben. Das war ihre vorbehaltlose Unterwerfung. Erst als sie eine Übersetzung aus Citeaux erhielt, wusste sie,  was sie unterschrieben hatte. Sie setzte sich zur Wehr und mit

Hilfe ihres Bruders und des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen erreicht sie in Cîteaux eine Untersuchung durch den Orden. Dieser stellte sich auf die Seite der Walder Äbtissin und und löste das Paternitätsverhältnis mit Salem auf. Als Reaktion legte Abt Anselm II. der Paternitätsrechte

aller Frauenklöster nieder. Nun nutzten aber auch die Reichsabteien Gutenzell unter Äbtissin Maria Barbara Dominica von Gall zu Waldhof (1707-1759) und Heggbach unter Äbtissin Maria Aleydis Zech (1742-1773) die Gelegenheit, um wie Kloster Wald unter die neue Paternität von Kaisheim zu gelangen.

Nur Heggbach kehrte auf persönliches Werben von Abt Anselm wieder unter die Paternität von Salem zurück. Gutenzell verblieb bis zur Säkularisation bei Kaisheim und Wald wählte 1762 als neues Vaterkloster Kloster Tennenbach, nachdem sic h Maria Dioskora in diesem Jahr auch mit

Kloster Kaisheim überworfen hatte.

Der junge Vorarlberger Stuckateur Johann Jakob Schwarzmann war in Pfullendorf gerade noch mit der Vollendung seines Erstlingswerks in der Stadtpfarrkirche St. Jakob beschäftigt. Da Kloster Wald einen Stadthof in Pfullendorf besaß, Hatte die Äbtissin sicher Gelegenheit,dieses Werk kennenzulernen und es hat sie überzeugt. Sie schloss einen Vertrag mit Schwarzmann für die Stuckierung. Dieser beinhaltete vom Kloster das gesamte Arbeitsmaterial, volle Verpflegung einschließlich Tischwein für sich und seine Mitarbeiter sowie 400 Goldgulden Bargeld. Das entspricht 63.204,00 €

Schwarzmann begann seine Arbeit 1752. Der Wandermaler Johann Melchior Eggmann aus Rorschach hatte den Auftrag zu einem Freskenzyklus erhalten, verließ aber 1753 aus nicht bekannten Gründen die Baustelle fluchtartig.

Maria Dioskora  ersetzte ihn  durch den Sigmaringer Hofmaler Andreas Meinrad von Ow (1712-1792) mit der Fertigstellung der Fassarbeiten durch den Bregenzer Fassmaler Johann Michael Schmadel war die Neugestaltung der Klosterkirche beendet.

1768 musste sich Kloster Wald der österreichischen Territorialhoheit unterwerfen. Es wurde dem Oberamt der Landgrafschaft Nellenburg in Stockach unterstellt. Das Kloster hatte jetzt den Charakter eines schwäbisch-österreichischen Landstandes. Die Äbtissin war nun

Mitglied des schwäbisch-österreichischen Prälatenstandes.
Der Österreichische Erbfolgekrieg von 1740-1748 hatte die Schwächen der Habsburgermonarchie offengelegt und Reformen dringend  notwendig gemacht. Eine moderne, leistungsfähige Staatsbürokratie war das Ziel. Eine Vereinheitlichung der Gesetzeslage wurde angestrebt.

Die „Constitutio Criminalis Theresiana“, ein verbindliches Strafgesetzbuch für die Gesamtmonarchie wurde geschaffen. Der Bereich der Religion war ebenfalls ein wichtiges Gebiet der Reformen. Der Einfluss der katholischen Kirche auf das Staatswesen wurde  zurück gedrängt. Die von Maria Theresia verstärkte Aufsicht des Staates über die Kirche bedeutete die Beschränkung der päpstlichen Autorität auf theologische Belange, während die Organisation der kirchlichen Strukturen unter staatliche Aufsicht kam. Ihr Nachfolger Joseph II. vollendete die Reformschritte im Josephinischen Staatskirchentum.

Äbtissin Maria Dioskora verstarb am 14. Januar 1772. Ihr Tod wurde zunächst nur dem Tennenbacher Vaterabt Maurus Berier (1765-1782) mitgeteilt. Der Salemer Abt erfuhr aber schnell von dem Ableben der Walder Äbtissin und forderte für die zukünftigen Äbtissinnen

wieder die Paternität Salems. Der Konvent verweigerte dies aber dauerhaft.

Ihre Nachfolgerin wurde Maria Edmunda von Kolb (1772–1799). Sie wurde  am 20. Februar 1772  zur Äbtissin gewählt.

Im Zuge der Reformen von Maria Theresia und Joseph II. (1765-1790) wurde die frei Novizenaufnahme beschnitten und die Aufnahmevoraussetzungen erschwert. Das  wurde vom Kloster als bedrückend empfunden. Gefährlich wurde die Situation für das Kloster,

als Joseph II. 1782 die beschaulichen Konvente, die Bettelorden, die wirtschaftlich schwachen Klöster unddiejenigen mit schlechter Disziplin aufhob.  Der nellenburgische Oberamtsrat Karl Anton Kraft von Festenburg auf Frohnberg schlug in einem Gutachten 

zur Aufhebung der Klöster vom selben Jahr vor, Wald in ein weltliches Stift für Töchter des Status honoratioris umzuwandeln. Eine Hofresolution von 1786 aus Wien sicherte aber den fünf in Vorderösterreich gelegenen Frauenklöstern Günterstal, Wonnental,

Wald, Heiligkreuztal und Urspring den weiteren ungeschmälerten Bestand zu.

1785 wurde Äbtissin Edmunda vorübergehend die Wirtschaftsverwaltung des Klosters entzogen und einem landesfürstlichen Administrator übertragen, nachdem ihr Bruder Josef Ernst von Kolb, Pfarrer der Klosterpfarrei Dietershofen, sie wegen Verschwendung, Misswirtschaft und Unterdrückung der Klosteruntertanen bei der Regierung angezeigt hatte.

Im September 1789 verlangte  die Regierung in Freiburg von den Frauenklöstern Konventslisten mit Angaben über Anzahl und Namen der Nonnen
Die Ängste der Klosteraufhebung lebten wieder auf.  Beim Regierungsantritt von Kaiser Leopold II. (1790-1792) trafen sich die Äbtissinnen Maria Edmunda von Kolb von Wald, Maria Josefa de Wivier  (1761–1793)von Heiligkreuztal
und Maria Hildegard Reichlin von Meldegg (1767-1797)von Urspring und ihren Oberamtmännern am 4. Mai 1790 zu einer mehrtägigen Konferenz in Heiligkreuzthal. Sie verfassten eine Bittschrift, die von Abt Martin Gerbert (1764-1793) von St. Blasien

gebilligt und unterstütz wurde. Der Druck verstärkte sich noch, als das Zisterzienserinnenkloster Olsberg in der Schweiz in ein weltliches Damenstift umgewandelt wurde.

Aber ein Hofdekret vom 22. April 1791 verfügte schließlich, die vorländischen Frauenklöster Wald, Heiligkreuztal, Günterstal, Wonnental und Urspring in ihrem gegenwärtigen Stand zu belassen und sie nur auf eigenen
Wunsch in weltliche Stifte umzuwandeln.

Äbtissin Edmunda verstarb am 22. Januar 1799.

Ihre Nachfolgerin wurde Maria Johanna Baptista von Zweyer auf Hoenbach (1799-1807) als letzte Äbtissin von Kloster Wald.

Am 6. August 1806 legte Kaiser Franz II. (1792-106) die deutsche Kaiserkrone und das Reichsregiment nieder. Damit war das Deutsche Reich erloschen. Schon vorher hatten sowohl Baden als auch Württemberg versucht, Kloster Wald in Besitz zu nehmen.

Am 16. Dezember 1805  hatte Baden die waldischen Güter in Überlingen und – nach Mutmaßung des Klosters – auch diejenigen in Bermatingen, Markdorf und Allensbach sowie die Höfe in Sohl, Rast und
Sahlenbach in Besitz genommen. Die Inbesitznahme von Kloster Wald konnte durch die Waldschen Beamten mit dem Hinweis auf die französische Anordnung, daß kein Teil Vorderösterreichs ohne Zustimmung
Frankreichs von irgendjemandem in Besitz genommen werden dürfe verhindert werden.

König Friedrich I. von Württemberg (1806-1816) ordnete am 1. Januar 1806 die Besitzergreifung von Herrschaft und Kloster Wald an und berief sich auf den Brünner Vertrag vom 11.12.1805 und den Frieden von Pressburg vom 26.12. 1805, wo der Rest von Vorderösterreich an

Baden und Württemberg aufgeteilt wurde. Die Rheinbundakte vom 12. Juli 180sprach schließlich Kloster undHerrschaft Wald dem Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen zu.

Der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen trat in die Verpflichtungen WaIds gegenüber dessen Gläubigern und Pensionären ein Anrecht auf Pensionen hatten die Ordensangehörigen, sofern sie säkularisiert wurden,
und zwar auf eine eine ihren bisherigen Einkünften, ihrer Würde und ihrem Alter angemessene lebenslängliche Pension. Der von Fürst Anton Alois  (1785-1831) ernannte  Hof- und Regierungsrat Karl Honorat von Huber zum Zivilkommissar für Wald

schloss am 25. September 1806 den Pensionsvertrag ab. Demnach erhielt die Äbtissin erhielt jährlich 1500 Gulden (= 237.843,00 € ), die Priorin 300 Gulden (= 47.569,00 €), jede Konventualin 240 Gulden ( =  38.055,00 €) und jede Laienschwester 200 Gulden ( = 31.712,00 €) . Die Beträge wurden
vierteljährlich ausbezahlt.  Dazu erhielt jede Konventualin noch Holz und Dinkel.

Der Pensionsbezug erlosch mitdem Todestag eines jeden Konventsmitglieds. Jedoch erhielt der Konvent ein Quartal der Geldpension noch ausbezahlt, um davon die Kosten für
Beerdigung und Leichenmahl, Gottesdienste und Jahrtage für die Verstorbene zu bezahlen.

Äbtissin Maria Johanna Baptista  starb 1807. Maria Josefa von Würz à Rudenz wurde 1807 zur Priorin gewählt. Sie starb 1851. Bei der Auflösung des Klosters bestand  der Konvent aus 20 Nonnen, neun Laienschwestern und drei Novizinnen.

Laienschwester Maria Dioskora Batsch starb 1853 und Konventualin Maria Anna Bühler verließ im selben Jahr das Kloster und zog nach Konstanz, wo sie 1858 starb.

Nach der Säkularisation wurde das Amt Wald eingerichtet. Es wurde 1850 zum Preußischen Oberamt Wald und blieb bis 1862 bestehen. 1833 erfolgte im Abteitrakt des Klosters der Einbau des Amtsgefängnisses.

Eine weitere Zweckentfremdung gab es im Dritten Reich. Ein Teil wurde als Arbeitslager des RAD eingerichtet. 1945 richteten die französischen Besatzungstruppen ein Lager für verschleppte Personen in Wald ein.

1946  gründeten Benediktinerinnen von der Heiligen Lioba (Freiburg-Günterstal) eine Frauenschule, die sich später zum Gymnasium, der „Heimschule Kloster Wald“ entwickelte. 1961 erwarb der Orden den fürstlichen Teil und 1967 den staatlichen Teil des Klostergebäudes.

 

                                                                                                                                                                                                           St Berhard Kirche Kloster Wald

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