Kloster Hördt

 

 

 

 

 

Wappen Hördt

 

Hördt war schon um 5000 vor Christus also in der Jüngeren Steinzeit besiedelt. Auf den Ortsfluren hat man Steinbeile und Gefäße gefunden, die die Anwesenheit des Menschen bezeugen.

1937 wurde ein spätbronzezeitliches Urnengräberfeld aus der Zeit um etwa 1000 vor Christus entdeckt. Auch römische Spuren lassen sich belegen. Auf einer Anhöhe nach Bellheim war ein römischer

Wachturm an der Grenze zweier Verkehrswege im Gewann “Alter Turm”. Man hat auch Göttersteine und einen Brückenstein aus dem 2. nachchristlichen Jahrhundert gefunden, was eine römische Siedlung vermuten lässt.

Eine erste urkundliche Erwähnung erfolgt um 800 als Agboto, ein Edler aus dem Elsass, dem Kloster Fulda eine Kirche,mehrere Höfe und 63 Leibeigene schenkt und zwar in der Regierungszeit von Abt Baugulf des 2. Abtes von Fulda (779-802).

Aufgeführt ist die Urkunde im Kopialbuch des Rabanus Maurus, dem 3. Nachfolger von Baugulf, also dem 5. Fuldaer Abt.

Die “Geburtsurkunde” von Kloster Hördt stammt aus dem Februar 1103. Die Gesamtquellenlage zu Hördt ist allerdings sehr schlecht und auch aus der Bausubstanz ist nur noch wenig vorhanden.

Anlass ist eine Schenkung an den Bischof von Speyer.Ein Herimann wird in der Urkunde als homo ingenuus bezeichnet und als Stifter genannt. Homo ingenuus lässt sich am besten mit “Gemeinfreier” übersetzen.

In der Schenkungsurkunde ist nichts über den Stifter gesagt. Der Speyrer Archivdirektor Anton Doll vermutet, dass dieser Herimann aus dem Geschlecht der Staufenberger mit dem Nebengeschlecht der Ebersteiner

entstammt.Möglich ist sogar eine Verbindung des Herimann mit dem ersten Stifter in Hördt, Agboto. Agboto war begütert in Hördt und stammte aus dem Elsass. Die Vorfahren des Herimann waren rechts des Rheines um Karlsruhe herum ansässig

waren aber auch begütert im Elsass und der Ostpfalz. Eine Verbindung zwischen den beiden Familien ist also gar nicht so abwegig. Auffallend ist, dass der Stifter bei der Schenkung selbst nicht zu gegen war.

1638 wurde im Innenraum der Kirche eine Darstellung des Stifters gefunden, die ihn in militärischer Tracht darstellt. Das lässt denkbar erscheinen, dass er an einem Kreuzzug teilgenommen hat und deshalb an dem Schenkungsakt

selbst nicht anwesend war. Die Schenkung erfolgt an den Bischof Johannes I. Graf im Kraichgau, der in Speyer von 1090-1104 in Speyer regierte. Er stammte aus der Familie der Zeisolf-Wolfram und war im Investiturstreit der treueste  Parteigänger des Kaisers

Heinrich IV. der auch als Zeuge in der Schenkungsurkunde genannt wird. Bischof Johannes war Neffe des Kaisers. Sein Vater war Graf Wolfram, seine Mutter Azela eine Schwester Kaiser Heinrichs. Johannes starb im Bann. Seine Nichte Adelheid, mit der er

zusammen an der Gründung des Klosters Blaubeuren beteiligt war, reist nach seinem Tod nach Rom und versuchte beim Papst den Bann zu lösen.

Der Stifter stattete errichtete das Kloster auf seinem Eigengut und stattete es reich mit Gütern aus. So erhielt es seine Güter in Hördt, Kuhardt, Bellheim, Ottersheim, Karlbach, Rietburg und Knielingen sowie den halben Zoll in Hochstatt. Es wurde der Gottesmutter

Maria geweiht. Das Kloster und die Dorfkirche wurden dem Speyrer Bischof übergeben, wie man aus einer Passage der Schenkungsurkunde entnehmen kann, die besagt, dass das Kloster auf Bitten des Kaisers und des Bischofs Johannes der Speyrer Domkirche zu

Eigentum gibt. Hördt war im Reformverbund der Augustinerchorherren im 1089 gegründeten Stift von Marbach im Elsass,zu dem auch Frankenthal, Backnang, Indersbach und Interlaken, Goldbach, St. Leonhard in Basel und im Elsass Schwarzenthann in den Vogesen

und St. Arbogast und St.Trinitas in Straßburg gehörten. Eine der wichtigsten Persönlichkeiten aus der frühen Klostergeschichte Marbachs war Manegold von Lauterbach, der erste Propst von Marbach und großer Anhänger Papst Gregors, des Gegenspieler Heinrichs

IV. im Investiturstreit war.

1139 bestätigte Papst Innozenz II. in seiner Bulle vom 26.4., dass im Kloster Hördt die Regel des Heiligen Augustinus befolgt werden soll. Außerdem bestätigte er die Schenkungen des Stifters. 1140 verstarb der erste gewählte Propst des Stifts

Anselm. Auf ihn folgt Burkard, der 1147 verstarb. In der Amtszeit von Albert, dem 3. Propst stellt Kaiser Friedrich I. am 18.Dezember 1155 auf dem Trifels eine Urkunde aus,in der er  das Augustiner-Chorherrenstift Hördt (Herdensem itaque ęcclesiam in honore beatę

dei genitricis et perpetuę virginis Marię constructam) in seinen Schutz nimmt, bestätigt die Besitzungen, den Domvogt von Speyer als zuständigen Vogt, verbietet die Einsetzung eines Untervogtes, verfügt, daß die anfallenden Gebühren zu zwei Dritteln an den Propst

von Hördt und zu einem Drittel an den Vogt fallen sollen, und setzt die dem Vogt zu leistenden Abgaben während des zweimal im Winter und einmal im Sommer zu haltenden Gerichtstages im einzelnen fest. Außerdem bestätigt er die auf Bitten Heinrichs III. (=IV.)

erfolgte Übergabe des Stiftes an die Speyerer Domkirche durch den Gründer Hermann (von Spiegelberg), wobei die Einkünfte dem Stift zugute kommen sollen, ordnet das rechtliche Verhältnis zwischen dem Propst und dem Bischof (prelatus a fratribus canonice

electus episcopo non hominium faciat, sed curam tantum ab ipso suscipiat), gewährt das Asylrecht sowie das Recht zum Klostereintritt für alle mit Ausnahme der Hörigen (Insuper quisquis terminos prefixos quacumque occasione intraverit, nisi forte iudiciali sententia

dampnatus, donec inde exeat, pacem habeat; quisquis etiam seculum proponit relinquere et ad meliorem vitam ad idem cenobium confugere exceptis quorumlibet mancipiis, nemo illum presumat ledere aut retrahere) und setzt als Strafe 4 Pfund Goldes für Edelfreie

und Ministerialen sowie das Scheren der Haare und die Prügelstrafe oder 60 Solidi für die übrigen fest. Als Zeugen werden genannt: Bischof Gunther von Speyer, Abt Engelschalk von Weißenburg, Propst Widekind des Dreifaltigkeitsstiftes (in Speyer), Kanoniker

Theoderich von Speyer, Notar Heinrich, Pfalzgraf Konrad bei Rhein, Herzog Friedrich von Schwaben, Graf Emicho von Leiningen, Helmger, Ulrich, Wolfram, Konrad, Berthold, Wecil, Walther, Sigeboto. – Arnoldus Maguntine sedis archiep. et archicanc.;

Vorher, nämlich 1148 hatte das Kloster vom Speyrer Bischof Günter Graf von Henneberg (1146-1161) die Ägidius-Kapelle in Speyer sowie das Hospital mitsamt seien zugehörigen Besitzungen erhalten und erfüllte damit den Willen seines Gründers,

des Kanonikus Burchard zu Sankt Guido, und seiner bereits verstorbenen Mutter. Bischof Ulrich war es auch, der dem zwischen Mühlacker und Lienzingen zu gründenden Kloster seinen endgültigen Platz in Mailbronn  durch eine Stiftung des Bischofslehen in dem

abgelegenen Tal Mulenbrunnen zuwies.  Nach Albert regierte Konrad als Propst ab 1170. er starb 1193 als 4. Propst. Welche Wertschätzung das noch junge Stift “bei Hofe” schon genoss, zeigt die Tatsache, dass Kaiser Friedrich am 1. Mai 1171  in Herbrechtingen (in

loco Herbrehtingin prope fluvium Brencę) die dortigen Weltgeistlichen entfernt (… seculares clericos, qui ordinem et cultum speculativę vitę nimium excesserant, spontanea et voluntaria eorum deliberatione competenter amovimus …) und  sie ersetzt mit Zustimmung

Bischof Konrads von Augsburg sowie des Klerus und der Ministerialen dieses Bistums durch Augustiner-Chorherren aus Hördt unter Führung des Propstes Adelbert, bestätigt und erweitert die Besitzungen und Rechte dieser Kirche, wobei er selbst einen Hof zu

Herbrechtingen, den er von der Augsburger Kirche zu Lehen trägt, übergibt, eine Reihe von Lehen und Gütern für diese Kirche käuflich erwirbt und an sie überträgt und seinen Söhnen und Erben die Investiturrechte hinsichtlich der Propstei vorbehält, da er über

Herbrechtingen als Lehen von Seiten der Augsburger Kirche verfügt, spricht Bischof Konrad jeglichen Einfluß auf die Einsetzung des Propstes ab und legt hinsichtlich der Propstwahl fest, daß bei Uneinigkeit sein Sohn bzw. der Erbe, der dieses Augsburger

Kirchenlehen innehat, als Vermittler eingeschaltet werden soll. Zeugen: die Äbte Siegfried von Anhausen, Heinrich von Lorch, Hartmann von Echenbrunn und Theoderich von Donauwörth, die Pröpste Wortwin von Wettenhausen, Gerung von Roggenburg, Grim von

Ursberg und Albert von Heiligenkreuz (zu Augsburg), die Grafen Otto von (Ober-)Kirchberg, Theobald von Lechsgemünd und Ludwig von Helfenstein, Degenhard von Hellenstein, Diemo und sein Bruder Gottfried von Gundelfingen, Arnold von Biberbach, Anselm von

Duringheim (Türkheim?), Mundschenk Konrad, Folknand von Hohenstaufen und Diepold Gusse. ‒ Heinricus imperialis aulę canc. vice Christiani Moguntini archiep. et archicanc.;

1171 sind auch Besuche von Hildegard von Bingen in Hördt nachgewiesen. Auch das weist auf die Bedeutung von Stift Hördt hin.

1175 schenkte der Ritter Konrad aus Rülzheim  dem Augustinerchorherrenstift in Hördt einige Weingärten, was  Kaiser Friedrich in einer Urkunde von 1175 bestätigt (wohl irrig für 1174). Diese waren zunächst aufgelassen worden wurden dann aber an Propst

Konrad übergeben. 1182 vermachten die Eheleute Vimar und Agnes dem Stift ihre Güter in Leimersheim, die als Leimersheimer Forst bekannt waren. Der Ritter Konrad von Riet hatte dem Stift 1195 seine Güter in Offenbach und dem Dörfchen Altheim geschenkt.

In derselben Zeit erhielt das Kloster auch Güter in Dannstadt und Rohrbach. Philipp von Schwaben, der jüngste Sohn Friedrich Barbarossas bestätigt diese Schenkung in einer am 29. April 1200 in Spiegelberg ausgestellten Urkunde. Gleichzeitig nimmt er die Kirche

wie sein Vater und sein Bruder in seinen besonderen Schutz. Am 25. Februar 1220 nimmt Kaiser Friedrich II. das Kloster Hördt in seinen Schutz und verfügt, “dass niemand dasselbe belästige, weder an Sachen noch an Personen”. Als Zeugen wurden genannt

Konrad III. von Scharfenberg, der Bischof 1200-1224  von Speyer und seit 1212 gleichzeitig von Metz war und der 4 Kaisern bzw. Königen als Reichskanzler diente, sowie der Abt von Weissenburg Wolfram (1197-1224).Pfarrer Michael Frey, der 1836 einen allgemeinen

Überblick über die Geschichte des königlichen bayrischen Rheinkreises geschrieben hat, sieht diesen Brief vor allem gegen Werner von Bolanden gerichtet, der um 1220 hatte dieser die Klosterhöfe in Rohrbach und Dannstadt schwer beschädigt hatte.

1277 wird wieder ein Hördter Propst genannt, nämlich Volkert. Dieser schenkt dem Kloster Eusserthal 2 1/2 Joch Güter in Offenbach für die Aufnahme seines Bruders. Das Kloster Hördt hatte 1254 Güter vom Kloster Heimbach erworben. Bei diesem Erwerb wird kein 

Propst genannt. Auch 1267 wird kein Propst sondern ein Prior namens Walter genannt.Zweimal wurde der Landvogt des Speiergaus für das Kloster Hördt tätig. 1205 ist Graf Friedrich von Leiningen als Landvogt bezeugt und 1301 Graf Friedrich III. von Leiningen.

1277 soll eine vertragliche Einigung mit den Hördter Bauern erzielt worden sein.

1278 wurde das Kloster von einer Feuersbrunst heimgesucht.

Friedrich III. entschied  im Namen König Albrechts am 13. März 1299 einen Streit zwischen dem Kloster und der Gemeinde Dettenheim um das Grundstück Melfurt zugunsten des

Klosters. Im selben Jahr verkaufte Propst Heinrich einen Hof des Klosters in Kandel und in Steinweiler an das Kloster Selz. Heinrich von Bannacker war von 1301-1303 Landvogt des Speiergaus. Der neue Vogt schützte im Auftrag von König Albrecht das Privileg des

Klosters Hördt, in Bellheim im sogenannten Jungholz sein Vieh zur Weide treiben zu dürfen. Am 5. Mai 1304 besiegelte der Untervogt Johannes von  Mülnhofen den Entscheid des Landgerichts bei Landau eine alte Streitsache zwischen Landau und dem Kloster

Hördt. Demnach sollte jede “am Giessen” entstandene Anschwemmung dem Kloster gehören.

Kloster Hördt

Im Jahr 1306 erscheinen 3 Leute aus dem Hördter Konvent in einer Schenkungsurkunde für das Kloster Eusserthal und treten bei einer Schenkung als Zeugen auf, nämlich der Propst Ulrich, ein  Prior Friedrich sowie ein Kanoniker aus Hördt

Johannes genannt von Rülzheim. Abt in Eusserthal war zu derzeit Konrad.

Im Jahre 1328 nahm Propst Johann einen Gütertausch vor. Er tauschte die Güter des Klosters bei Mühlhausen bei Landau gegen  andere bei Ottersheim. 1336-1339  ist der Propst Volzo bezeugt. Es ist der letzte Propst, der nur mit Vornamen bezeichnet  ist.

Man könnte daraus schließen, dass bis zu ihm die Pröpste aus der Kommunität heraus gewählt wurden. Nach 1341 stammen alle Klostervorsteher aus der näheren Umgebung, z.B. Zeiskam, Kirrweiler, Kandel u.a. Man könnte daraus folgern, dass sich der Wahlmodus

geändert hat. Die Kandidaten mussten vor der Wahl nicht mehr unbedingt dem geistlichen Stand angehören. Wohl alle Pröpste von Hördt haben dem niederen Adel angehört. Der Ritterstand formiert sich und wird zu einem festen Bestandteil der Hierarchie des

Landes. Die Ritter wurden Lehensträger des jeweiligen Grundherrn und übernahmen Aufgaben ihres Herrn. Die Familien wurden zu Rittergeschlechtern und waren dem niederen Adel gleich.

Volzo hatte 1336 einen Vergleich mit dem Kloster Gottesau in Karlsruhe geschlossen. Zwischen den beiden Klöster war es zu Streitigkeiten wegen Fischereirechten im Altrhein gekommen. Am  16. September 1336 am Tag nach dem Fest der Kreuzerhöhung einigten

sich Abt Nikolaus von Gottesaue und die Gemeinde Eggenstein auf der einen Seite und Propst Volzo und der Hördter Konvent auf der anderen Seit über die Besitzverhältnisse des Altrheins zwischen Potz und Winden. Pfalzgraf Rupprecht I. erklärte dann  1361 den

Rheinarm  zwischen Potz und Schröck mit den Weiden, Inseln, Wald  und Goldgründen zwischen der Abtei Gottesaue und der Propstei Hördt als gemeinschaftlich. In diesem Vergleich erscheint auch der Propst Hugo von Zeiskam. Zwei Jahre vorher, nämlich 1359

hatte er durch seine  Räte einen Zwist zwischen der Propstei und den Bauern von Potz wegen des Beholzungsrechts aussöhnen lassen.

1381 kam es wieder mal zu einem Streit, diesmal zwischen dem Dorf Hördt und dem Kloster. Als Vermittler trat der pfälzische Hauptmann Graf Heinrich von Spanheim auf, der öfters Streitigkeiten im Namen des Pfalzgrafen zu schlichten hatte.

1418 ist Werner von Waldheim Propst. In seiner Zeit gab es Weidstreitigkeiten zwischen dem Ritter Johann von Otterbach und der Propstei Hördt. Pfalzgraf Ludwig III.(Pfalzgraf von 1410-1436 und Sohn Ruprechts der den Gottesauer Streit schlichten ließ)ließ den

Streit schlichten. Dieselbe Streitigkeit gab es auch mit dem Dorf Hördt. Diese wurde 1374 auf Initiative Kurfürst Friedrichs von der Pfalz (1425-1476) geschlichtet.                                                                                                                                                                                       

In Speyer war inzwischen Reinhard von Helmstadt 1438 Bischof geworden. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit war die Bemühungen um Reformen des Welt-und Ordensklerus. Auch in Hördt hatte die Tendenz zur Verweltlichung um sich gegriffen, so dass Bischof

Reinhard sich gezwungen sah 1454 in Hördt einzugreifen. in seinen Bemühungen wurde er unterstützt von Propst Heinrich von Mühlhofen, der dem Kloster eine neue , strengere Ordnung gab und damit den Anstoss zu einem neuen blühenden Klosterleben gab.  

Der Propst soll seinem Konvent ein leuchtendes Vorbild sein. Die Gottesdienstzeiten wurden geregelt, Gebetszeit festgelegt. Die Messe sollte mindestens einmal täglich gelesen werden und wenigsten einmal pro Woche eine Seelenmesse samt Vigil für die

verstorbenen Gönner und Wohltäter des Konvents abgehalten werden. Wer nicht pünktlich bei den Andachten oder der Messe war, erhielt einen Abzug auf seine tägliche Lebensmittelration. Die Chorherren sollten bei der Messe in Chorkleidung erscheinen.

Das Essen sollte gemeinschaftlich im Speisesaal eingenommen werden. Bei Tisch sollten Lesungen gehalten werden. Niemand sollte Tanzbelustigungen oder Wirtshäuser besuchen. Mit Personen des anderen  Geschlechts sollte man sich nicht in Verbindungen

einlassen. Wöchentlich sollten zwei Kapitelsversammlungen abgehalten werden, bei denen wirtschaftliche Belange beraten, Fehler gerügt und bestraft und Zerwürfnisse beigelegt werden sollten. Falls das nicht gelang, sollten Streitigkeiten vor das geistliche

Gericht in Speyer gebracht und dort entschieden werden. Für die Handhabung der Ordnung sollte ein Prior gewählt werden. Für die Eintreibung und Verwaltung der Gefälle, das waren die Abgaben an das Kloster, sollte ein Schaffner eingestellt werden, der einmal

jährlich vor dem Propst und gesamten Kapitel Rechnung legen musste. Diese, sowie die Urkunden und Privilegien des Klosters sollten in einer Lade verwahrt werden, über die nur drei Personen die Schlüsselgewalt hatten. Auch die Schule, die schon vorher

bestanden hatte, wurde erneuert. in dieser Schule wurden Adelssöhne aber auch Jungen aus dem Dorf erzogen. Es war eine wichtige Ausbildungsstätte für die Söhne der Grafen und Ritter des Speyergaus.

“Das Kloster stand in seinem besten Flor”  sagt Pfarrer Frey zu dieser  Epoche und es war wohl die blühendste Zeit, die Hördt erlebt hat.

Natürlich gab es auch weiterhin Streit. So war der Zwist mit Kloster Gottesaue wieder ausgebrochen. Aber Propst Heinrich verglich sich 1455 mit dem Gottesauer Abt Matthias. Die gemeinschaftliche Besitzung wurde geteilt und außerdem festgelegt, dass alle

5 Jahre die Teilung untersucht und erneut verglichen werden soll. Auf Heinrich von Mühlhofen  folgt Heinrich zum Jungen als Propst. Dieser soll 1466 die Propstei an seinen Vetter Georg abgetreten haben.

1471 trat Bernhard von Angelloch sein Amt an, Mitglied einer Ministerialenfamilie, die in Waldangelloch im Kraichgau ansässig war. Im 16. Jahrhundert waren 13 männliche Mitglieder dieser Familie  im Malteserorden oder Deutschen  Orden tätig.

220px-Angelloch_Siebmacher119_-_Schwaben

 

Bernhard ordnete 1474 die Bezüge der Pfarrei in Leimersheim neu. Pfarrer war zu der Zeit Johann Kleue. Mit der Gemeinde Hört hatte es mal wieder Streit gegeben. Unter dem Burgvogt Johann von Gemmingen schloss er einen Vergleich

mit der Gemeinde. 6 Chorherren waren allerdings der Meinung, dass dieser Vertrag die Rechte des Klosters beeinträchtige. Sie unterschrieben eine Protestation gegen diesen Vergleich. Das waren Reinhard von Monzingen, manchmal auch Gerhard von Monzingen

genannt, Eberhard von Lautern, Konrad Bock von Erfenstein, Konrad Nagel von Königsbach und Eberhard von Angelloch.Die Protestation wurde am 1. September unterzeichnet und Heinrich Oppenheimer beauftragt, die Rechte des Stifts geltend zu machen.

Gerhard von Menzingen wurde nun Propst. Er begab sich mit einigen Chorherren zum Kurfürsten Philipp von der Pfalz (1448-1508) nach Heidelberg um von ihm die Freiheiten des Klosters bestätigen zu lassen. Dabei beachtete er den Vertrag, den sein Vorgänger

Bernhard mit der Gemeinde Hördt geschlossen hatte, nicht.  Diese reichte deshalb Klage beim kurfürstlichen Hofgericht in Heidelberg ein und drohte mit Pfändung. Daraufhin fungierten Erpho, der Dechant in Klingenmünster war und Friedrich von Rosenberg

als Schiedsrichter. Diese beiden sprachen aber gegen die Gemeinde. Neun Jahre später brachte die Gemeinde neue Ansprüche vor. 1486 kam es schließlich zu einem gütlichen Vergleich. Kurz danach verstarb Reinhard von Monzingen. Auf ihn folgte Johann von

Gemmingen.Er war nur kurze Zeit Propst. Sein Nachfolger war  Georg zum Jungen. Von ihm wissen wir nur, dass er 1493 mit dem Hagenbacher Pfarrer Ort einen Vergleich wegen der Verwaltung der Pfarrei Leimersheim abschloss. Dann wurde Florenz Schlider von

Lachen Propst. Er hatte eine lange Amtszeit von über 25 Jahren, die allerdings gewaltsam beendet wurde. 1489 kaufte er eine Weingülte in Mussbach, das war eigentlich eine Abgabe, die in Wein zu entrichten war. Mit den umliegenden Gemeinden schloss der im

Laufe von 18 immer wieder Verträge ab, die aber bald verletzt und erneuert wurden. Die kleinsten Vorteile oder zu fürchtende Nachteile wurden genauestens verhandelt und die Vorgänge zeigen, dass das Verhältnis der Vertragsparteien gestört war.

1525 brach der Bauernkrieg aus und für Hördt und die naheliegenden Klöster wie Eusserthal oder Klingenmünster brachen schwere Zeiten herein. Über Hördt fiel der Nussdorfer Haufe und die Bruhrainer Bauern her, die ja auch im Bundschuh  beteiligt waren.

(siehe dazu Beitrag zu Joss Fritz). Das Kloster war natürlich eine beste Zielscheibe. Der Aufstand entlud sich ja in  Gewalt gegen Klöster und Adlige. Und ein Kloster, das viele adlige Chorherren in seinen Reihen hatte, dazuhin recht wohlhabend war,

hatte besonders zu leiden. Das Kloster wurde gebrandschatzt, geplündert und geradezu verwüstet. Der Propst wurde misshandelt. Und an den Misshandlungen starb er einige Zeit später am 7. Januar 1526. Von diesem Schlag erholte sich das Kloster nicht mehr. Der

Niedergang war eingeleitet.

Am Tag nach dem Tod von Probst Florenz versammelte Prior Johannes von  Schwalbach das Kapitel  in der Kirche.  Im Beisein des kaiserlichen Notars Nikolaus Roßbach überzeugte er seine Mitbrüder, sofort die Wahl des neuen Propstes vor zu nehmen.

Gewählt wurde Sigismund von Wittstadt genannt Hagenbuch. Er ersuchte gleich um die bischöfliche Bestätigung in Speyer. Gemäß altem Brauch wurde jeder aufgefordert, der etwas gegen die Wahl Sigismunds ein zuwenden habe, auf Montag nach

Mariä Reinigung, das ist Maria Lichtmess vor dem Bischof zu erscheinen habe. Als das nicht der Fall war, schwor Sigismund vor dem bischöflichen Generalvikar  Georg von Sternfels,  “seinem Oberhirten unterthänig und folgsam zu seyn”, die Ordensregel

treu zu beobachten und zu handhaben, das dem Kloster unrechtmäßig Entfremdete wieder einzutreiben und ohne Einwilligung des Bischofs nichts vom Habe und Gute des Konvents zu veräußern. Daraufhin erhielt er seine Bestätigung und er bekam die

Weisung, sich vom Landdechanten von Billigheim in sein Amt einführen zu lassen. Er galt als klug und fromm und kümmerte sich um das zeitliche wie geistige Wohl des Klosters. Nicht nur die Folgen des Bauernkriegs machten dem Kloster zu schaffen,

auch die Reformation mit ihrer immer stärker fühlbaren Kirchenspaltung. Von 1556 bis 1660 musste das Kloster und seine Untertanen neunmal die Religion wechseln (lutherisch,calvinisch,katholisch) 1531 erhielt das Kloster mit Philipp von Flersheim

(1529-1552), der auf Bischof Georg Pfalzgraf bei Rhein, den Bischof, unter dem Sigismund sein Amt antrat, folgte. 1535 ließ er das alte Potz nach Neupotz verlegen, weil es immer wieder vom Rhein bedroht war. Auch er hatte immer wieder Streitigkeiten

mit der Gemeinde Hördt. Diese wurden schließlich 1538 unter Vermittlung des kurpfälzischen Vogts in Germersheim, Friedrich von Fleckenstein beigelegt. Der Vergleich legte die gemeinschaftliche Nutzung des Dorfbrunnens, Weiderechte, Fischrechte

und Beholzungsrechte fest. Sigismund verstarb kurz nach der Einigung. Auf ihn folgte Melchior Reuß von Albsheim. Er schloss 1539 einen neuen Vertrag mit der Gemeinde wegen der alten Zwistigkeiten ab. 1544 schloss er mit der Gemeinde Rülzheim einen

Vergleich wegen des Beholzungsrecht der alten Klostermühle ab. Er starb am 27. April 1550 und wurde neben Propst Florenz bestattet. Sein Nachfolger Ulrich von Bernburg war 5 Jahre Propst in  Hördt. Urkundlich erscheint er nur einmal

und zwar im Jahre 1554, wo es um Überlassung einiger Felder an die Gemeinde Hördt und im Gegenzug auf Verzicht auf Weiderechte geht. Er verstarb 1555. Die letzte Wahl war dann die von Wendelin, was man zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht ahnte.

1557 wurde auf Befehl Ottheinrichs von der Pfalz die lutherische Kirchenordnung eingeführt. Wendelin ließ sich 1559 von Kaiser Ferdinand (1558-1564), alle Freiheiten bestätigen, die das Kloster von den Kaisern Heinrich, Adolf, Albrecht, Ludwig und Maximilian

erhalten hatte, bestätigen. Dies wurde ihm auch gewährt. 1563 schloss er noch Verträge ab. Er verstarb 1566. Und mit ihm endete die Geschichte des Kloster Hördt definitiv. Die Chorherren, die noch beim alten Glauben blieben, wurden vertrieben. Der alte

Gottesdienst wurde verbannt und dafür der  calvinistische eingeführt. Die Schule wurde aufgehoben, kurze Zeit später von Kurfürst Friedrich in ähnlicher Form in der ebenfalls leer stehende Abtei in Selz neu errichtet. Die Gefälle wurden von Heidelberg aus

verwaltet. 1622, der 30-jährige Krieg tobte schon, gab es nochmals kurz Hoffnung für das Kloster. Erzherzog  Ferdinand II. von Habsburg (1619-1637) vertrieb den Grafen von Mansfeld aus dem Elsass. Österreich führte die alte Ordnung wieder ein.

Dem Speyrer Bischof von Sötern (1610-1652) der auch Bischof von Trier und damit Kurfürst sowie Fürstabt von Prüm war, wurden die Gefälle des Kloster Hördt wieder überlassen. Das Kloster war aber so verfallen, dass die Einkünfte mehrerer

Jahre nicht ausgereicht hätten, das Kloster wieder herzustellen. Auch war die militärische Lage des Klosters so ungünstig, dass Philipp beschloss die Stiftung Hördt in die Stiftung Philippsburg zu verlegen, was 1625 urkundlich bestätigt wurde.

Philipp hatte sich mittlerweile an die Franzosen angeschlossen, wurde in Trier gefangengenommen und nach Wien gebracht.  Die kaiserlichen Truppen hatten mittlerweile wieder die Gegend um Hördt besetzt und Kaiser Ferdinand übertrug Hördt wieder direkt

dem General der Augustiner. Peter Krane von Jestersheim wurde 1637 von dem Mainzer Erzbischof in sein Amt eingeführt. Dieses wiederum lag nicht im Sinne des in Wien inhaftierten Speyrer Bischof. Von Wien aus belegte er Peter Krane mit dem Bann. Trotz aller

Schikanen konnte sich Peter Krane in Hördt halten. Rom, an das sich der bedrängte Probst gewandt hatte, bestätigte 1638 seinen Besitzanspruch auf Hördt und auch Kaiser Ferdinand stellte ihm einen Schutzbrief aus.Trotz dieses Schutzbriefs wurde der Propst

schließlich aus dem Kloster gedrängt. Die Zeiten waren einfach so. Mit dem Westfälischen Frieden wurde Propst Krane wieder in sein Kloster eingeführt. Prior Peter Dancart aus Frankenthal setzte den alten Prior wieder in Amt und Würden ein. Doch Fürstbischof

von Sötern gab nicht klein bei. Im November ließ er durch bischöfliche Beamte aus Speyer Propst Krane gefangen nehmen  und aus dem Kloster werfen. Kurz danach musste der Bischof auf kaiserlichen Befehl aber Hördt mit allen Gefällen dem Kurfürsten von der

Pfalz  Karl I. Ludwig überlassen. Aber auch die Kurpfalz verblieb nicht im ungestörten Besitz. Im Jahre 1680 erhob die Reunionskammer in Breisach Anspruch auf das Oberamt Germersheim und nahm die Gegend mit bewaffneter Macht in Besitz. Die kurpfälzische

Verwaltung wurde aus Hördt verdrängt und der französische König ernannte den Straßburger Generalvikar Herr von Ratabon wurde mit Zustimmung des Papstes Propst in Hördt. Der Friede von Rijswik und vor allem die Klausel ermöglichte es dem

Kurfürsten Karl Ludwig, der katholisch war, die katholische Ansprüche durch zu setzen. 1705 wurden die Hördter Gefälle wieder unter die Aufsicht des Propstes Freiherr von Wieser gestellt. Damit werden die Pfarrer der umliegenden Gemeinden besoldet.

Nach der französischen Revolution 1789 erobern französische Truppen im Oktober 1792 Speyer, Mainz und Worms. Das linke Rheinufer war besetzt und alle Güter des Adels und der Geistlichkeit wurden an meistbietende versteigert. In Hördt gelangte zunächst eine

Gesellschaft aus Paris, dann der Rentner Vollmar aus Germersheim und später der Kaufmann Rausch aus Straßburg in den Besitz der klösterlichen Felder von Hördt. Die Gebäude wurden niedergerissen, die Steine ausgegraben, der Boden eingeebnet.

Heute ist vom Kloster praktisch nichts mehr zu sehen. Eine jahrhunderte alte Tradition war zu Ende gegangen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.