Kloster St. Urban
Ritter Ulrich Freiherr von Langenstein und seine beiden Brüder, die Geistlichen Lütold und Werner, stifteten zwischen 1191 und 1194 ein Zisterzienserkloster. Die Freiherren von Langenstein hatten ihren Stammsitz auf dem heutigen Schlossberg bei Melchnau im Kanton Bern.
Ritter Ulrich wurde 1191 als Eigentümer einer Kirche in Rot urkundlich erwähnt, das ist im heutigen Untersteckholz im Kanton Bern. Dort soll nach unbestätigten Aussagen schon um 1148 ein Chorherrenstift gegründet worden sein.
Der Konstanzer Bischof Diethelm von Krenkingen (1189-1206) bestätigte die Schenkung 1194. (In Schweizerisches Urkundenregister, Zweiter Band, Bern 1877, S. 421 f Urkunde 2675) Der Bischof übergab die Schenkung an den Zisterzienserorden mit der dem Orden
von den Päpsten verliehenen Freiheiten und teilte in der Urkunde mit, dass Werner ins Kloster eingetreten ist. Außerdem werden die Besitzungen des Klosters aufgelistet und bestätigt.
Das Generalkapitel des Zisterzienserordens nahm dies Schenkung an.
Daraufhin schickte die Abtei Lützel unter Abt Christian (1131?–1175? ) einen Gründungskonvent .
Da sich schnell herausstellte, dass es an der notwendigen Wasserzufuhr für einen dauernden Aufenthalt fehlte und auch keine Mühle betrieben werden konnte, verlegte man das Kloster etwa drei Kilometer talabwärts in das Dorf Nieder-Tundwil. Dort bestand schon eine kleine Kirche
mit dem Paten St. Urban. dieser gab auch dem Kloster seinen Namen. Ritter Arnold von Kapfenberg schenkte den Grund für das neue Kloster. Er war mit den Freiherren von Langenstein verschwägert.
Der erste Abt von St. Urban war Konrad von Biederthan (1196) Biederthan war ein hochadeliges Geschlecht, das 1169 die Burg Alt- Biederthal in Laufen, heute eine Gemeinde im Bezirk Basel Land an der Landesgrenze zu Frankreich erbaute. Die Burg wurde im 13. Jahrhundert aufgelassen.
Die Edelfreien von Bühlerthan (auch Bierthal) wurden 1141 urkundlich nachgewiesen.
Der erste wichtige Besitz war Roggwil. Dort errichteten die Mönche auch einen der Klosterhöfe, der zu den bedeutendsten des Klosters werden sollte. Schon ab 1197 begannen sie, Streubesitz aus entfernter gelegenen Besitzungen zu verkaufen oder tauschen, um klosternah
zusammenhängenden Besitz zu schaffen. Um 1201 dürfte Roggwil gänzlich Eigentum des Klosters gewesen sein. Dort bauten die Mönche ein Bewässerungssytem. Das war etwas, worauf sich die Zisterziener verstanden. Sie fassten die Langeten in einen Kanal und führten diesen bis Roggwil und zur Roth.
Sie betrieben dann einen spezialisierten, mit Bewässerung gekoppelten Wiesen- und Ackerbau (sog. Wässermatten). Der Klosterhof von Roggwil umfasste immerhin mehr als 1200 Jucharten (Juchart ist ein Schweizer Flächenmass. Das war ein Schätzmass, das einem Tagewerk des Pflügers entspricht und je nach Gelände variiert. Im Schweizer Mittelland waren das zwischen 27 und 36 Ar) Das waren also etwa 360 Hektar, die in Roggwil bewässert und bewirtschaftet wurden.
Die ersten Klosterbauten wurden dort 1200 oder 1201 geweiht.
Aus den Jahren 1231 und 1232 sind Nachrichten von Altarweihen überliefert. In der Zeit von 1249-1259 entstanden Kirche und Kloster neu.
Am 10. Dezember 1208 gestattete Papst Innozenz III. (1196-1216) dem Abt und Konvent von Kloster St. Urban von freien Leuten, die als Mönche oder Konversen ins Kloster eintreten, bewegliches und unbewegliches Gut anzunehmen und dieses zu behalten.
(Urkundio Beiträge zur vaterländischen Geschichtsforschung, 2. Bd. Solothurn, 1875, S. 20) und am 8. Januar 1209 nahm er das Kloster in den Schutz des apostolischen Stuhls und untersagte von dessen selbst bebauten Gütern den Zehnten zu fordern (S.21)
Am 6. November folgte eine Urkunde, in der der Besitz aufgelistet und bestätigt wurde und der Papst gewährte dem Kloster besondere Freiheiten und Rechte (S. 22). Am 9. April 1210 beauftrage er den Erzbischof von Mainz Siegfried II. von Eppstein (1200-1230)
das Kloster St. Urban gegen alle Beeinträchtigungen zu schützen. (27)
Auch Kaiser Heinrich VI. (1169-1197) nahm das Kloster in seinen Schutz.
1196 sandte der Abt von Lützel dem Abt von St. Urban ein von Bruder Helandus geschriebenes Missale (Anzeiger für Schweizerische Geschichte-Band 4, S. 165)
Graf Hermann II. von Froburg (+1211/1213) erteilte dem Kloster Zollfreiheit in allen Städten seiner Herrschaft. Sie hatten die Städte Aarburg, Liestal, Olten, Waldenburg, Wiedlisbach, Zofingenund Fridau gegründet.
Abt Konrad starb am 12. Mai 1212.
Sein Nachfolger wurde Otto von Salem. Er war ein Mönch aus Salem und wohl sehr kunstbegabt.
Kurz nach seiner Wahl war Abt mit einem Konversenbruder nach Rom gereist. In Thunstetten war um 1210 eine Johanniterkommende gegründet worden. Zwischen Kommende und Kloster war ein heftiger Streit entstanden.
Das war wohl der Anlass der Romreise des Abtes. Abt Otto war zwar in Rom juristisch erfolgreich. Auf der Rückreise verstarb er aber am 21. Oktober 1212.
Am 6. Mai1228 beauftragte Papst Gregor IX. (1227-1241) den Konstanzer Bischof Konrad II. von Tegerfelden (1233 –1233) und den Abt von Petershausen Konrad II. (1225–1248) dafür Sorge zu tragen, dass der von Papst Innozenz III.
geschlossene Vergleich zwischen dem Kloster St. Urban und der Kommende Thunstetten beobachtet wird und ein dagegen ergangener Schiedsspruch aufgehoben werde. (S. 30)
Der Streit wurde aber erst 1269 endgültig beigelegt. Den Johannitern sollte der Kirchensatz von Lotzwil nebst anderen Rechten gehören, Kloster Urban sollte den Kirchensatz von Waldkirch gehören, ein ehemaliges Dorf bei Niederbipp.
Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben,sollte Ritter Rudolf von Balm oder Heinrich von Grünenberg als Schiedsrichter fungieren.
Nach nicht einmal einjähriger Regierungszeit folgte auf ihn Konrad II. von Tennenbach. Er erhielt von Albrecht IV. Grafen von Habsburg (um 1188-1239) die landesherrliche Zustimmung für alle Erwerbungen in Langenthal. Albrecht war Landgraf im Oberelsass und Vater von Rudolf I.,
der von 1273-1291 deutscher König war.
Eberhard von Grünenberg schenkte dem Kloster 1224 den Kirchensatz von Langenthal und alle seine Güter. Die Freiherren von Grünenberg waren schon früh Gönner des Kloster. Auch waren Familienmitglieder Mönche in St. Urban.Herbert von Grünenberg
tritt 1250 in einer Urkunde als Zeuge auf und wird dort als Mönch in St. Ulrich auf. Er war wohl ein Bruder von Ulrich und Markwart.
Schon zwischen 1218 und 12224 schenkten Heinrich von
Grünenberg und sein Bruder Markwart eine Schuppose in Gotzratwil. 1249 verkaufte Heinrich von Grünenberg dem Kloster ein Gut in Solothurn, in dessen Besitz er durch seine Gemahlin gekommen war für 11 Mark Silber.
Zwischen den Rittern von Luternau hatte eine langjährige Fehde zwischen ihnen und dem Kloster geherrscht. Ritter Werner von Lutternau wurde deshalb von Bischof Konrad II. von Tegerfelden (1209 –1233 ) gebannt worden.
Heinrich und sein Bruder Markwart traten als Zeugen in der Schlichtungsurkunde auf.
Markwart starb kurz nach 1262. Er wurde in St.Urban bestattet. Das hatten sich die Herren von Grünenberg als Grablege gewählt, ebenso wie die die Familie der Klostergründer, die Freiherren von Langenstein.
Abt Konrad II. starb am 22.Dezember 1226.
Auf ihn folgte Abt Marcellinus.
1231 konsekrierte der Konstanzer Suffragan Heinrich, Bischof von Groß-Troja
Der Streit mit den Johannitern in Thunstetten schwelte noch immer. Papst Gregor IX. gab deshalb dem Konstanzer Bischof Konrad II. und dem Abt von Petershausen Konrad III. auf dem Hof (1329–1339?)den Auftrag, den Streit zu schlichten.
Außerdem nahm er das Kloster mit seinem jetzigen und künftigen Besitz und den Konvent am 27. April 1233 in seinen Schutz auf. Der derzeitige Besitz wurde detailliert aufgezählt.
Abt Marcellinus starb am 13. September 1240.
In Zofingen besaß Kloster St. Urban mehrere Häuser. Das erste hatte es 1227 vom Stift Zofingen bekommen. 1261 überliess Graf Hartmann von Frohburg (etwa 1240 + zwischen 1281 und 85), der auch Schultheis in Zofingen war, dort ein Haus.
1285 übertrug Niklaus von Fischbach dem Kloster sein Haus mit Garten. Daraus entstand der St. Urbanshof, der bis zur Aufhebung des Kloster 1848 im Besitz des Klosters war.
Nilkaus von Fischbach war auch der erste Klosterschaffner von St. Urban. 1283 wurde Kloster St. Urban ins Bürgerrecht der Stadt aufgenommen.
Sein Nachfolger wurde Abt Heinrich I.
Der Konstanzer Bischof Heinrich von Tanne (1233 –1248) bestätigte 1243 den Besitz des Klosters in St. Urban, Rot, Roggwil, Schorren, Langenthal, Rüthi usw.
Abt Konrad starb am 7. Januar 1246.
Auf ihn folgte Ulrich von Burgdorf. Er begann mit dem Bau des Kreuzgangs. Unter Abt Ulrich wurde auch festgestellt, dass reichlich rote Erde vorhanden war, die sich zur Herstellung von Ziegeln eignete.
Das Generalkapitel und seine Versammlung war immer auch die Möglichkeit, sich auszutauschen. Die norddeutschen und lombardischen Zisterzienserklöster hatten Erfahrung im Backsteinbau und St. Urban
konnte sicher von diesen Erfahrungen profitieren. Allerdings sind die in St.Urban entstandenen Backsteine in ihrer Art einzigartig. In St.Urban fand nicht eine Umsetzung in backsteingerechte
Formen statt wie in der Lombardei oder besonders in Norddeutschland. In St. Urban wurden Hausteinformen in die Backsteinproduktion übernommen, das heisst, die Backsteinwerkstücke von St.
Urban imitierten Werkstücke in Stein. Die Bauten von St. Ulrich waren dann auch nicht der Backsteinarchitektur verpflichtet,sondern der Hausteintradition im Aargau. Ein weiteres Merkmal waren die
ungewöhnlich großen Formate. Das erforderte einen hervorragenden Lehm sowie viel Gespür und Geduld seitens des Zieglers.
Ein drittes Merkmal war die Verzierung der Backsteine mit Modeldrucken, die sich am zeitgenössischen Fliesendekor orientierten,in der Reichhaltigkeit des Formenschatzes aber ihresgleichen suchte.
Für die Fähigkeit der Zisterziensermönche, die in St. Urban solche Ziegel produzierten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Es könnte die Fähigkeit eines einzelnen Konventualen gewesen sein.
Möglicherweise fand wie oben erwähnt ein Wissenstransfer statt, was bei den Zisterziensern eine übliche Praxis war.
Es könnte auch sein, dass Abt Ulrich, der aus Burgdorf stammte, die Kenntnis der Backsteinherstellung vermittelte. In Burgdorf entstand kurz vor in St. Urban der Backsteinbau eingeführt wurde, die dortige Zähringerburg.
Dort war ein wandernder Bautrupp tätig, der über Abt Ulrich diese Kenntnisse weitergab.
Abt Ulrich I. starb am 9.Februar 1249
Auf ihn folgte Abt Ulrich II. von St. Gallen. Er stammte aus einer in Konstanz eingebürgerten Familie diesen Namens. Er leitete die Bauten. Nur die Ziegelarbeiter, die Konversen und andere Handwerker unterstanden einem anderen Meister.
Im Jahrzeitbuch des Klosters wird er als Magister Berchtold geführt.
Unter Abt Ulrich II. wurde 1252 die Schaffnerei in Solothurn eröffnet. Das war die wirtschaftliche Vertretung des Klosters in der Stadt.Das Kloster musste in Solothurn ein Haus erwerben Das Haus in Solothurn war auch Voraussetzung für das Bürgerrecht in der Stadt,
das Kloster St. Urban ebenfalls 1252 erhielt.
Im 13. Jahrhundert statteten die Grafen Kyburg Sursee mit städtischen Rechten aus. Im Zusammenhang mit der Stadtgründung errichte Kloster St. Urban in Sursee sein Amtshaus. Die Stadt erteilte dem Kloster 1256 das Bürgerrecht.
In Sursee musste das Kloster ein Steinhaus errichten und nahm in dieser Zeit ein Darlehen bei den Freiherren von Signau auf.
1254 erhielt Kloster St. Urban in Solothurn die Zollfreiheit. Graf Hartmann von Frohburg hatte das veranlasst.
Vor 1257 hatte das Kloster Probleme mit den Herren von Luternau. Werner von Luternau und seine beiden Söhne schädigten das Kloster wiederholt. Das zeigte sich auch darin, dass sich das Kloster zwischen 1251–1254 eine Reihe päpstlicher Bullen
ausstellen ließ, welche sowohl die allgemeinen Ordensvorrechte verbrieften wie auch den Besitz des Klosters garantierten. Papst Innozenz IV. (1243/1244) suchte überdies zu helfen, indem er 1254 Bußfertigen gestattete, unrechtmäßig erworbene Güter zurück zu erstatten.
Graf Hermann von Frohburg-Waldenburg befreite Kloster Urban 1259 vom Zoll in Liestal.
1259 fand auch die Kirchweihe des Klosters statt. Am 23. März 1259 nahm der Konstanzer Bischof Eberhard II. von Waldburg (1248 –1274) die Weihe der Kirche und des Klosters vor.
Eberhard aus der Familie der Truchsessen von Waldburg war ein Gönner des Klosters.
Abt Ulrich II. starb am 7. Februar 1262.
Sein Nachfolger wurde Johannes von Wangen (1262-1268)
1263 schenkte Hartmann von Frohburg (+ zwischen 1281 und 1285), Sohn Ludwig des Älteren dem Kloster die Mühle in Morgarten samt aller zugehörigen Güter und Rechte.
1266 erhielt Abt Johannes die Zollfreiheit in Liestal bestätigt.
Ebenfalls 1266 bestimmte das Generalkapitel den Abt von St. Urban als Visitator des 1245 gegründeten Frauenklosters Rathausen und Wurmsbach, das 1259 von Graf Rudolf IV. von Rapperswil und seiner Gemahlin Mechtild von Neifen gegründet wurde.
1268 erbaute Kloster St. Urban in Zofingen einen Amtshof. In diesem Jahr erteilten die Bürger von Zofingen dem Hof alle Freiheiten und Rechte eines Bürgers.
Abt Johannes starb am 2. September 1268.
Sein Nachfolger wurde Markward (1274–1286) 1263 war er als Subprior Zeuge in einer Urkunde erwähnt.
1275 gründeten Rudolf von der Balm zu Altenbüron und Jakobi von Fischbach zu Zofingen ein Frauenkloster in Ebersecken mit dem Namen Pura Vallis. Die ersten Nonnen kamen aus Rathausen. Das Kloster wurde St.Urban unterstellt.
1276 vergab der Ritter Johann VII. von Büttikon (1276–1300) Kloster St. Urban das Patronatsrecht der Marienkapelle im Weiler Freibach im heutigen Gondiswil. 1296 erhielt die Kapelle von 2 Erzbischöfen und 11 Bischöfen einen vierzehntägigen Ablass verliehen,
wenn Gläubige an gewissen Festtagen hier eine Andacht verrichteten.Diesen hatte der in Rom weilende Diakon Konrad von Aarburg vermittelt. Die Kapelle erhielt bald weitere Ablässe. 1300 gestattete der Konstanzer Bischof Heinrich II. von Klingenberg (1293-1306) Kloster St. Urban die Kapelle mit Priestern zu versorgen. Die Einkünfte erhielt das Kloster. Es entwickelte sich eine regional bedeutende Marienwallfahrt, der erst die Reformation ein Ende machte. Die Wallfahrt erhielt zusätzlichen Auftrieb durch die Gründung mehrere Bruderschaften.1468 belegen Rechnungen aus St. Urban noch Arbeiten an der Kirche. Vor 1520 erhielt die Wallfahrtskapelle einen neuen Chor mit einem Haupt-und zwei Seitenaltären. Zierde des Kirchleins war das spätgotische Gnadenbild, das etwa aus dem Beginn des XVI. Jahrhunderts stammt. Der Konstanzer Weihbischof Melchior von Ascalon weihte die Altäre am 13. August 1520.
Am 7. August 1528 bekannte sich Bern zur Reformation. Die Kirche stand auf Berner Gebiet. Das Patronatsrecht hatte St. Urban inne. Abt Walther Thöri von St. Urban
ließ das Gnadenbild, die Messgewänder, Altartücher und Kelche nach St. Urban in Sicherheit bringen. Damit kam der Patronatsherr dem Bildersturm zuvor.Der Rat von Bern ließ die Kapelle abdecken. Die Mauersteine wurden für Bauten in der Nachbarschaft zur
Verfügung gestellt. Das Gnadenbild kam in die Wallfahrtskirche von Werthenstein.
1283 beschenkten Graf Hartmann von Froburg und die Bürger von Zofingen Kloster St. Urban mit dem Bürgerrecht. Das hatte bisher nur der Amtshof von St.Urban in Zofingen inne.
1284 errichtete das Kloster einen Amtshof in Liestal
Abt Markward starb am 24. Mai 1287.
Auf ihn folgte Abt Julian. Vorher war er Abt in Frienisberg.Dort resignierte er 1287. Im Berner Archiv kommt Julian nur als “resignierter Abt von Aurora (Frienisberg)” vor.
Ludwig I. von Homberg (+1289) erteilte Kloster St. Urban in Liestal 1288 das Bürgerrecht sowie Zollfreiheit in Liestal.
1288 schenkte der Basler Bürger Johann sein Haus, das er in Basel hatte. Damit war das Kloster in Liestal, Basel und Olten mit einem Stadthof vertreten.
Abt Julian starb am 9. Januar 1294.
Sein Nachfolger Rudolf von Hauenstein war auch Abt in Frienisberg, vor er sein Amt in St. Urban antrat. Er stammte aus einer Familie in Basel.
Er kaufte 1298 den Bann und Twing in Wynau, das sind die Niedergerichtsrechte. Solche hatte das Kloster auch in Kleinroth, Habcherig, Langenthal, Pfaffnau, Roggwil (BE), ab 1579 in Knutwil sowie ab dem 17. Jh. im Thurgau durch den Erwerb der Herrschaften Herdern und Liebenfels.
Ortolf I. Freiherr von Utzingen hatte mit Kloster St. Urban einen langjährigen Streit. Er war deshalb auch mit dem Kirchenbann belegt worden. Es ging hauptsächlich um Wasserrechte.
Sein Sohn Ortolf II. von Utzingen verkaufte 1293 und 1298 Güter in Lotzwil an Kloster St. Urban.
Der Streit zwischen den beiden Parteien flammte bald wieder auf und geriet schließlich 1301 in einer offenen Fehde. Die Mönche wandten sich an ihre Schutzmacht Solothurn, worauf die Stadt Soldaten vor die Gutenburg schickten,
dem Wohnsitz der Herren von Utzingen. Man einigte sich schließlich auf einen Vergleich.
Abt Rudolf starb am 25. September 1303.
Sein Nachfolger wurde Ulrich III. von Bütikon (1304-08) . Er stammte aus einem aargauischen Ministerialengeschlecht, das vom12-16. Jahrhundert bezeugt ist. Die Familie förderte das Kloster St. Urban.
Er bekam von Papst Clemens V. (1305-1314) die Rechte des Klosters bestätigt.
Der Streit mit Ortolf von Utzingen flammte wieder auf. Kaiser Heinrich VII. (1308-1313) befahl der Stadt Solothurn sich der Sache anzunehmen. Es eroberte dieses Mal die Burg Gutenburg und zerstörte sie.
Abt Ulrich resignierte 1308.
Abt Ulrich starb am 26. Mai 1311.
Auf ihn folgte Werner von Hüsler (1311–1315). 1314 befreiten Schultheiss und Rat von Willisau das dortige Amtshaus des Klosters.
Zwischen 1310 und 1313 gab es immer wieder Problem mit der Deutschordens Kommende Sumiswald. Die Kommende beanspruchte Güter, auf die auch Kloster St.Urban Anspruch zu haben glaubte. Es kam zu kriegerischen Auseinandersetzungen,
bei denen einmal bei einem Überfall durch Komtur Hugo von Langenstein, dem Komtur von Sumliswald, Abt Werner durch einen Speer verletzt wurde. Das Kloster erholte sich aber von den Auseinandersetzungen schnell wieder.
Ein Zwist wegen Twing und Gericht wurde zu Gunsten des Klosters entschieden.
Abt Werner verstarb am am 22. August 1315.
Auf ihn folgte Heinrich II. von Yberg (1316–1322). Er stammte aus einer Minsterialenfamilie der Grafen von Kyburg.
1322 gaben die Grafen Johannes (+1366) und Hermann (der spätere Abt von St.Urban1356–1367) von Frohburg dem Kloster die Kirche von Niederbipp, heute Kanton Bern und das Patronatsrecht für die Kirche. Hermann war bei der Vergabung noch Laie.
Als Abt nahm er die Übertragung der Kirche und des Hofs Hägendorf von seinem Bruder entgegen.
Graf Rudolf III. von Neuenburg-Nidau (+ Juni 1339) erteilte dem Kloster die Zollfreiheit in Nidau und in der ganzen Herrschaft Nidau. In der Urkunde heißt es dazu: “ dass Sie mit Ihr Wine und mit all Ihrem Gute, dass Sie dur unser Schloss zu Nydowe führen”
(Cistercienser- Chronik, 10.Jahrgang 1898, S. 132) Nidau grenzt an den Bieler See. In Sonderkulturen betrieben die Mönche von St. Urban Weinbau am Bieler See.
Abt Heinrich starb am 30. Juni 1322.
Sein Nachfolger wurde Johannes II. von Zofingen genannt Räpplin (1325–1335).
1326 überließ Herzog Albrecht II. von Österreich (1330-1358) in Ettiswil heute im Kanton Luzern alle Rechte, den Twing und Bann Kloster St.Urban. Allerdings gingen die Rechte bald an die Herren von Winterberg weiter, die Ettiswil 1367 den Herren von Luternau überließen.
1329 und 1321 kaufte das Kloster Rebgüter in Tüscherz und in Alfermé, beides am Bieler See.
1334 erteilte Graf Rudolf III. von Neuenburg-Nidau dem Kloster das Recht auf frei Landung in Convalet, das ist bei Alfermé.
1339 schenkte Graf Johannes von Froburg dem Kloster seinen Hof in Hägendorf und den Kirchensatz . Der Basler Bischof Johann II. Senn von Münsingen (1335- 1365 ) bestätigte dies auch 1339. Endgültig wurde das dann Abt Herman (s.o.) bestätigt.
Abt Johannes II. verstarb am 8. September 1339.
Auf ihn folgte Abt Nikolaus Bischof (1337–1349). Er stammte aus Basel
Graf Eberhard II., Graf von Kyburg (1299– 1357) überließ 1339 alle Güter in Langenthal.
Johannes von Aarwangen stand dem Hause Habsburg nahe. 1333 wurde er Landvogt im Aargau. Völlig überraschend übergab er 1339 seine Güter seiner Enkelin Margaretha von Kien und trat in das Kloster St. Urban ein. Seine Familie war auch mit dem Kloster verbunden
und z. B. bei der Schlichtung mit Ortolf von Ützingen (s.o.) dabei. Allerdings genügte ihm die Klosterzelle auch nicht. Mit sechs Brüdern ging er ins Entlebuch und lebte in der Eremitenklause Wittenbach und stiftete dort die Heiligkreuzkapelle.
Friedrich Herzog von Österreich befreite den Ort und unterwarf ihn Kloster St. Urban. Die Kapelle wurde 1345 geweiht. Johannes von Aarwangen starb am 24. Januar 1350.
1349 erhielt das Kloster eine größere Schenkung von Heinrich von Pfaffnach und seiner Frau Benignosa. Es waren die Güter und die Burg Pfaffnach sowie der Zehnte in Subingen und Teidtingen (Cistercienser Chronik S.132)
Die Konkurrenz der Bettelorden, vor allem der Franziskaner bewirkte das alle Zisterzienserklöster immer größere Schwierigkeiten bekamen, überhaupt noch Laienmönche zu gewinnen.
Die Zahl der Konversen nahm stetig ab. Das hatte natürlich Auswirkung auf die Bewirtschaftung der Güter. Die Eigenbetriebe konnten nicht mehr gehalten werden und so wurden die Güter vermehrt verpachtet.
St. Urban entschloss sich 1347 seinen Hof in Roggwil zu verpachten. Der Rat des Vaterabtes, das war zu der Zeit Abt Johannes (Demetrius) (1303–1319), wurde gesucht. Man fand ein Konsortium von 12 Pächtern, das den Hof gesamthaft übernahm.
Der Pachtvertrag sollte weiterhin die bisherigen Einkünfte sichern. Deren Grundlage in erster Linie, die zweckmäßige Bewirtschaftung, sollte erhalten bleiben. Der Klosterkellerer als
Ökonom hatte alle fünf Jahre sämtliche Güter eingehend zu besichtigen. Er durfte ein Lehen nur dann erneuern, wenn es sich in gutem Zustande befand.
Abt Nikolaus starb am 22. Januar 1349.
Sein Nachfolger wurde Konrad zum Brunnen, (1349-1356) Er war ein Sohn des Schultheissen von Zofingen und Amtmann von Kloster St. Urban Johannes zum Brunnen.
1353 kaufte das Kloster ein Haus in Convalet.
1354 flammte die alte Feindschaft zwischen den Herren von Ützingen und dem Kloster wieder auf. Sie wurde durch Johann Graf von Froburg und anderen in einem Schiedsverfahren wieder beigelegt.
Abt Konrad verstarb am 20. Juni 1356.
Sein Nachfolger wurde Hermann von Frohburg ( 1356–1367). Er war der Sohn des Volmar IV. von Frohburg.und der Katharina von Toggenburg. Er ist oben bei der Vergabung von Kirche und Hof Hägendorf schon in Erscheinung getreten.
1336 erscheint er erstmals als Konventuale. 1339 war er Priester und ab 1356 Abt.In seine Regierungszeit fällt die Beilegung des Wasserstreits um die Langeten bei Lotzwil mit den Freiherren von Gutenberg.
1363 wurde ein Vergleich erreicht. Darin wurde auch festgelegt, dass der Klostermüller und Sager von Langenthal bei Wassermangel die die Wässerungsvorkehren eigenhändig schließen durfte.
Am 19. Oktober 1363 verstarb Abt Hermann. Er war der letzte Graf von Frohburg.
Auf ihn folgte Abt Johann Kolb (1369–1370).In seine Regierungszeit fiel das Ereignis, das die mittelalterlichen Blütezeit der Zisterzienserabtei St. Urban beendete, der Guglerkrieg von 1375.
Die Gugler waren französische und englische Söldner und wurden nach ihren Kugelhüten benannt.
Enguerrand de Coucy VII. (um 1340-1397) war ein Nordfranzose und stammte mütterlicherseits von den Habsburgern ab und war ein Enkel Leopolds I. von Habsburg, Herzogs von Österreich.
Er machte Erbansprüche geltend, die ihm nach seiner Meinung über seine Mutter Katharina von Österreich zustanden.
Im 100-jährigen Krieg zwischen England und Frankreich gab es 1375 in Nancy einen Waffenstillstand. Diesen nutzte er, um 22000 in Frankreich marodierend herumziehenden Söldner gelegen, die wegen des Waffenstillstands ohne Einkünfte und Nahrung waren, zu engagieren,
um sein zurückbehaltenes Erbe mit Waffengewalt zu holen. Ziel seines Unternehmens war der habsburgische Aargau, insbesondere jene Städte, die seiner Mutter gemäß Ehevertrag ihrer Eltern Leopold I. und Katharina von Savoyen vom 20. April 1310 als Erbe zugesprochen waren, nämlich Willisau, Sempach, Sursee, Aarau, Lenzburg und Bremgarten. Sie nahmen in Kloster St. Urban ihr Hauptquartier. Die Mönche konnten sich gerade noch in Sicherheit bringen, die meisten nach Zofingen. Auch die Kostbarkeiten des Klosters samt den Urkunden wurden gerettet.
Das Gebiet der Klosterherrschaft litt aber schwer unter den Verwüstungen und Zerstörungen der Söldner. Die Bewohner der betreffenden Gegenden begannen sich zu wehren und zwangen die Gugler nach Weihnachten abzuziehen.
18 Tage hatten sie im Oberaargau gehaust. Sie hatten die Kirche profaniert. Die abziehenden Gugler steckten das Kloster in Brand. Einige Höfe waren so mitgenommen worden, dass man sie überhaupt nicht mehr aufbaute. Für das Kloster war die Zerstörung des Gutsbetriebs von Roggwil und auch des Riedhofes ein herber Verlust.
Es dauerte lange, bis sich das Kloster wieder erholte. Es dauerte allein drei Jahre, bis der Boden wieder fruchtbar wurde.
Von den Herzögen von Österreich Albrecht III. (1365-1395) und Leopold III. (1365-1386) erhielt das Kloster als Schadenersatz den Kirchensatz und die Lehensherrschaft von Oberkirch am Sempacher See sowie den Boowald im Oberaargau.
Abt Johann verstarb am 18. Oktober 1376.
Sein Nachfolger wurde Johann Jakob Spariolus (1378–1383)
Seine Regierungszeit war ebenfalls von Kriegen getrübt. Zwischen den Herren von Neu-Kyburg und der aufstrebenden Stadt Bern entschied der Kyburger Krieg 1383 und 1384 den Wettlauf um die Vormacht in der Landgrafschaft Burgund. Diese umfasste den Oberaargau
und das Napfgebiet. Graf Rudolf II. von Kiburg (ca. 1362–1383 oder 1384) überfiel die Stadt Solothurn, um die Herausgabe von Pfändern zu erzwingen. Das misslang, bot aber der Stadt Bern, die mit Solothurn verbündet war, den willkommenen Anlass, einzugreifen und mit Neu-Kyburg
abzurechnen. Vor Beginn des Krieges verstarb Graf Rudolf II. Die Berner belagerten das Verwaltungszentrum der Grafen von Neuburg, die Stadt und das Schloss Burgdorf. Dieses wurde 45 Tage belagert, konnte der Belagerung aber trotzen.
Durch Bürgerunruhen in Bern und die enormen Kriegslasten sah sich Bern aber gezwungen, durch die Annahme einer eidgenössischen Vermittlung den Krieg zu beenden. Am 7.4.1384 wurde der Frieden geschlossen.
Dieser besiegelte aber den Fall der Grafen von Neu-Kyburg. Auch die Burg Grünenberg wurde im Zuge der Auseinandersetzungen zerstört.
Die Kriege hatten zur Folge, dass die Äcker nicht mehr bestellt wurden. Der Ackerbau verkümmerte.
Abt Johann erhielt 1382 die Bestätigung der Schenkung von Oberkirch durch den Konstanzer Bischof Heinrich III. von Brandis (1357 –1383 )
Abt Johann verstarb am 7. April 1383.
Auf ihn folgte Abt Ulrich Kündig, ( 1382–1398)
Auch in seiner Amtszeit fanden kriegerische Auseinandersetzungen statt. Die für die Schweiz wichtigste Auseinandersetzung war der Sempacher Krieg. Das war die Auseinandersetzung zwischen der sich entwickelnden Eidgenossenschaft und dem Hause Österreich
und dauerte von 1385-1389. Dieses Mal wurde auch das Gebiet von St. Urban betroffen. Es wurden große Verheerungen angerichtet, als eine Abteilung von Bernern und Solothurnern im Januar 1389 der Aare entlang in das österreichische Hoheitsgebiet einfiel.
Eine allgemeine Kriegsmüdigkeit bewog beide Seiten zum Einlenken. Auf der Grundlage des neuen Besitzstandes wurde am 1. April1389 ein Friedensvertrag entworfen. In künftigen Streitigkeiten Oesterreichs mit Bern und Solothurn sollte das Kloster St. Urban Verhandlungsort sein
Unter Abt Ulrich bekam das Kloster die Kirche Sankt Blasius in Burgrain geschenkt.
1390 erhielt St. Urban den Kirchensatz und die Vogte in Teitingen von Rudolf von Aarburg und seiner Frau geschenkt. Rudolfs Frau stammte aus der Familie der Grünenberger.
Abt Ulrich starb am 5. Dezember 1398.
Sein Nachfolger wurde Abt Rudolf Frutiger ( 1402–1408)
1406 erhielt das Kloster von Generalabt Jean VII. de Martigny (1405– 1428 ) die Visitation von Frauenthal übertragen.
Die letzten Jahrzehnte hatten gezeigt, dass der hohe Adel Kloster St. Urban keinen wirksamen Schutz mehr bieten konnte. Immer mehr wichtige Dynastenfamilien wurden bedeutungslos oder verschwanden von der Bildfläche. Das erfolgte aus verschiedenen Gründen,
finanzielle Schwierigkeiten, verhängnisvolle Besitzteilungen und die Niederlagen im Kampfe gegen die Eidgenossen besiegelten das Schicksal der bisher führenden Adelsfamilien. Die neuen Stände, nämlich das Bürgertum der Städte und das Landesfürstentum standen bereit,
das Erbe der Adelsfamilien zu übernehmen. Wenn St. Urban seine politische und wirtschaftliche Eigenständigkeit wahren wollte, so musste die Abtei in dieser Zeit versuchen, neue Schutzherren zu gewinnen.
Die Niederlage der Habsburger in der Schlacht bei Sempach am 9. Juli 1386 eröffnete den eidgenössischen Städteorten Luzern und Bern sowie Solothurn jetzt Möglichkeiten für eine ungehinderte Expansion in die schutzlosen österreichischen Herrschaften.
Ein Wendepunkt für die Abtei war das Jahr 1406. In diesem Jahr kaufte die Stadt Bern die Landgrafschaft Kleinburgund und wurde so Landesherr über die grundherrlichen Gebiete St. Urbans jenseits der Roth und konnte dadurch seine Hoheitsrechte bis an die Klosterpforte ausdehnen.
Schon 1407 führte Bern im Oberaargau eine weitgreifende gerichtliche Neuorientierung durch und stieß dabei auf die Interessen der Abtei.
Luzern übernahm 1407 das Amt Willisau. Dadurch kam Kloster St. Urban unter luzernische Territorialherrschaft. Allerdings befanden sich nur etwa ein Drittel der Güter von St. Urban in der Grafschaft Willisau.
Konrad Holzacher war schon 1384 Mönch in St. Urban. Er war dann Cellerarius. 1407 wurde er zum Abt von Lützel gewählt und verwaltete dieses Amt bis 1443.
Abt Rudolf starb am 15. Mai 1408.
Sein Nachfolger wurde Heinrich Hauptring (1408–1422).
Abt Heinrich erkannte, dass die veränderten Herrschaftsverhältnisse einen näheren Anschluss an die aufstrebende Stadt Bern erforderlich machten.
Schon 1413 hatte sich Abt Heinrich mit der Stadt Bern geeinigt, die Gerichtsherrlichkeit in Roggwil, Langenthal und Wynau den Landvögten zu übergeben. Nur in kleinen Angelegenheiten
sollte sie beim Kloster bleiben.
1415 hatten die Eidgenossen den habsburgischen Aargau erobert. Zwar hatte man 1394 mit Österreich einen Friedensvertrag auf 20 Jahre abgeschlossen. Aber als Kaiser Sigmund 1415 die Nachbarn Habsburgs aufforderte, deren Ländereien im Namen des Reiches einzunehmen,
ließen sich die Eidgenossen nicht lange bitten.
In dieser Situation kam der Stadt Bern sicher sehr gelegen, dass Kloster St. Urban ins Berner Burgrecht aufgenommen werden wollte. Die Unterhandlungen wurden nur wenige Monate nach Beendigung des Feldzuges im Aargau aufgenommen
und führten am 9. Oktober 1415 zum Abschluss des Burgrechtvertrages. Abt und Konvent wurden mitsamt den Gotteshausleuten Bürger der Stadt Bern. Bern gelobte, die Rechte, Freiheiten und Güter der Abtei unangetastet zu lassen.
Im weitern sicherte es den Zisterziensern Schutz und Schirm gegen alle jene zu, die das Kloster irgendwie behelligen sollten. In Notzeiten durfte Bern dem Kloster eine kleine Steuer auferlegen. Von allen anderen Abgaben aber sollte das Kloster befreit bleiben.
Die Stadt durfte das Kloster zum Kriegsdienst anhalten. Außerdem durfte die Stadt die Klosterangehörigen zu den hohen Landgerichten verpflichten. Es scheint für Abt Heinrich nicht einfach gewesen zu sein, seinem Konvent den Burgrechtsvertrag schmackhaft zu machen.
Mit dem Landesherrn Luzern wurde ein Burgrechtsvertrag erst am 7. August 1416 geschlossen .
Abt Heinrich nahm am Konstanzer Konzil teil. Bei der Rückreise vom Konzil besuchte der neue Papst Martin (1417-1431) Kloster St. Urban.
Abt Heinrich starb am 12. April 1422.
Auf ihn folgte Johann Marti (1422–1441)
Der Bürgerrechtsvertag von 1415 enthielt keine Bestimmung über eine zukünftige Erneuerung des Vertrages.Aber der neue Abt Johann setzte sich nach dem Tod von Abt Heinrich umgehend mit Bern in Verbindung. Das Abkommen wurde bestätigt.
In seiner Antwort hieß Abt Johann die politischen Abmachungen seines Vorgängers in allen Punkten gut und fügte die Klausel bei, dass jeder neue Abt vor dem versammelten Rate zu Bern das Burgrecht erneuern solle, wie er es tat.
1425 kaufte Abt Johann 40 Mannwerk Reben und ein Haus in Vingelz,einem ehemaligen Weinbauerndorf, heute Teil der Stadt Biel. Die Reben dort gehörten größtenteils den beiden Klöstern Gottstatt und St. Urban. Mannswerk war im Berner
Seenland ein Reblandmass (= 34,4 a). 1425 kaufte Abt Johann dort ein zweites Haus.
1426 wurde den Mönchen gestattet, drei Mal in der Woche Fleisch zu essen. Der Abt von Lützel Konrad Holzacher (1409–1443) genehmigte dies als Visitator. Er war ja vorher Cellerar in St.Urban.
1427 schenkte der Edelknecht Heinrich von Wildberg dem Kloster das Patronatsrecht der Kirche von Nieder-Schötz. Der Konstanzer Bischof Heinrich IV. von Hewen (1436 –1462) bestätigte die Schenkung 1438.
1428 kaufte Abt Johann den Kirchensatz von Pfaffnach mit allen Rechten für 210 Reichsgulden, ein vor allem in der Schweiz gebräuchliches Zahlungsmittel. 210 Gulden entsprachen etwa 39.122,00 €.
Ritter Heinrich von Bubenberg und Johannes, Chorherr in Solothurn schenkten dem Kloster den Kirchensatz mit allen Rechten und den Zehnten der oberen Kirche von Schötz. Papst Nikolaus V. (1447-1455) bestätigte die Schenkung.
Abt Johann starb am 8. Februar 1441.
Sein Nachfolger wurde Abt Niklaus Hollstein ( 1441–1480 ). Er stammte aus Basel. Er war wohl der bedeutendste Abt von St. Urban in seinem Jahrhundert.
Im Alten Zürichkrieg zwischen 1440 und 1450 hatte die Stadt Bern und den Eidgenossen aus Schwyz ihre Hilfe zugesagt. Mehrmals zogen deshalb bernische Aufgebote gegen Zürich. Auf dem Hin- und Rückmarsch bezogen die Berner in St. Urban
Nachtquartier. Dabei musste das Kloster für die Verpflegung der Truppen aufkommen, und dies zu einem Zeitpunkt, da sein Finanzhaushalt noch keine schwere Belastung ertrug. Außerdem kostete der Krieg, mit der Folge, dass Bern in Schulden geriet.
Deshalb legte es den Klöstern und Stiften in seinem Bereich eine Schätzung auf, die 2972 Gulden erbringen sollte. Davon entfielen auf Kloster St. Urban 200 Gulden. Das entspricht etwa 32.301,00 €.
Abt Niklaus wusste, dass der Stadt Bern gemäß dem Burgrechtsvertrag von 1415 dieses Recht zustand, er war aber sicher davon überzeugt, dass er mit der Übernahme der Verpflegungskosten für die Truppen bei ihren Aufenthalten in St. Urban seine
Schuldigkeit getan habe. Außerdem hatte der bernische Klerus die Stadt zum Verzicht auf die finanzielle Hilfe gebeten, mit dem Hinweis, Bern läge im offenen Krieg. Die Zahlungsverweigerung durch Abt Niklaus kam in Bern nicht gut an.
Schriftlich machte die Stadt ihre Ansicht kund. z. B. ihre Mannschaften das Kloster und dessen Besitzungen vor Kriegsschäden geschützt hätten. Außerdem hätten zahlreiche Bürger jeden Standes ihre Beisteuer geleistet oder wenigstens eine Unterstützung zugesichert.
Nun forderte Bern statt 200 400 Gulden und Abt Niklaus sah sich schließlich gezwungen, zu zahlen. In der Zukunft nahm die Stadt aber von weiteren steuerlichen Belastungen für das Kloster Abstand.
Das Burgrecht beschwor Abt Niklaus erst 22 Jahre nach Amtsantritt nämlich 1463.
1456 kaufte Abt Niklaus ein Haus und 40 Mannwerk Reben in Erlach am Bieler See.
Am 12. März 1470 schlossen Bern und Luzern ein Abkommen, nachdem kein Teil Angehörige des andern, die auf dessen Gebiet wohnen, ins Burgrecht, Landrecht oder in freien Dienst aufnehmen durfte. Wo es bereits geschehen war, mussten die
Verträge gelöst werden. Für St. Urban hätte das bedeutet, dass das Kloster aus dem Burgrecht der Stadt Bern ausscheiden hätte müssen. Da aber Bern und mittlerweile St. Urban die Vorteile des Burgrechts erkannt hatten, kam es zu vereinten Anstrengungen
von Kloster und Stadt und man erreichte, dass sich die Gesandten von Luzern sich mit einem Ausnahmeartikel einverstanden erklärten. Das Burgrecht für Kloster St. Urban war gerettet.
Schon um 1470 richtete Abt Niklaus in St. Urban eine Klosterschule ein. Einen ersten Höhepunkt erlebte die Schule in der Zeit des Humanismus und der Reformschriften. Unter Abt Benedikt Pfyffer (1768 bis 1781)
entwickelte sie sich zu einer Musterschule. Die Schule wurde um 1470 auch von auswärtigen Studenten, allerdings wohl ausschließlich aus dem Zisterzienserorden besucht. St. Urbaner Konventualen lassen sich um diese
Zeit auch an deutschen, französischen und italienischen Hochschulen nachweisen.
1477 wurde Abt Niklaus von einem Kommissar des Generalabtes Jean X. de Cirey ( 1476– 1501 ) bevollmächtigt, die Klöster Wettingen und Kappel am Albis zu visitieren.
Abt Niklaus verstarb am 27. November 1480.
Auf ihn folgte Abt Johann Küffer (1480–1487).
1483 erhielt das Kloster von Luzern und von Sempach die Zollfreiheit.
1486 wurde das Kloster von dem Lützeler Abt Ludwig Jäger (1471–1495), der Visitator der Frauen-und Männerklöster in der Schweiz war, visitiert. In der dazugehörigen Charta heißt es “Unsere Ordensfamilie- und direkt unterstellt”.
Unter Abt Johann geriet das Kloster in Schulden, was sich unter seinem Nachfolger fortsetzte.
Abt Johann resignierte 1497. Er starb am 16. Juni 1503.
Sein Nachfolger wurde Abt Heinrich Bartenheim (1487–1501)
Zwischen dem neugewählten Abt Heinrich und seinem Vorgänger brach 1487 ein Konflikt aus. Die Stadt Bern stellte sich auf die Seite des resignierten Abtes Johann.
In der Folge weigerte sich Abt Heinrich das Burgrecht mit Bern zu erneuern. Diese Weigerung wiederum verdroß den Schultheiss und den Rat der Stadt Bern. Man machte Abt Heinrich sehr bestimmt auf die geschuldete Pflicht aufmerksam.
Allerdings machte er keine Anstalten, dem Verlangen nachkommen. Bern setzte dann kurzerhand einen Tag zur Beschwörung des Burgrechts fest. Abt Heinrich musste dann dem Druck nachgeben.
Die Lehensleute des Klosters in Roggwil und Langenthal erkannten, dass aus der politischen Lage Nutzen zu ziehen war. Es fanden viele Schlichtungsverhandlungen im Ratsaal in Bern statt. Wenn es um Schlichtungen
größeren Ausmaßes zwischen den Bauern aus dem Oberaargau und dem Kloster ging, luden die Äbte mehrmals Ratsmitglieder aus Luzern und Solothurn als Berater und Schiedsleute ein.
1488 ging wohl das Visitationsrecht für Kloster Frauenthal von St. Urban auf Wettingen über.
Wie oben bemerkt stieg der Schuldenstand des Klosters weiter, so dass sich Luzern gezwungen sah, tätig zu werden. Durch Eingriffe in die Klosterführung wurde ein Reformprozess eingeleitet, der
das Kloster konsolidierte.
Abt Heinrich trat 1501 zurück. Er starb wie sein Vorgänger ebenfalls 1503, aber schon am 1. März.
Sein Nachfolger wurde Abt Johannes Renzlinger ( 1501–1512).
Durch seine Sparsamkeit konnte sich das Kloster fast völlig von seinen Schulden befreien.
Abt Johannes verstarb am 4. November 1512.
Auf ihn folgte Abt Erhard Kastler von Kaiserstuhl(1512–1525)
Kurz nach seinem Regierungsantritt wurde das Kloster von einem großen Unglück getroffen. Abt Erhard befand am 7. April 1513 mit seinem Prior Jacob Stral auf einer Wallfahrt nach St. Anna am Steinenberg, heute im Kanton Schwyz.
Da brach im Kloster durch die Unachtsamkeit eines Küchenjungen ein Feuer aus. Nur das Kirchengewölbe, der Keller, die Mühle und die Weberei konnten gerettet werden. Die Glocken im Turm, Hausgerät, viele Bücher und Schriften gingen verloren.
Die Städte Solothurn, Zofingen, Luzern, Sursee, Willisau und andere halfen. Nach etwa drei Jahren war alles wieder aufgebaut. Schon 1514 konnte der Generalvikar des Konstanzer Bischofs zwei Glocken weihen und zwei Altäre konsekrieren.
Abt Ulrich Wüst vom Kloster Kappel erhielt 1515 vom Generalabt Jacques III. Theuley de Pontailler-sur-Saône (1501– 1516)den Auftrag, St. Urban zu visitieren.
Auch 1515 wurde in St. Urban die St. Anna Bruderschaft gestiftet, die vom päpstlichen Nuntius Filonardi (1514-17 und 7 weitere Mandate)mit großen Privilegien und vielen Ablässen ausgestattet wurde, wobei die Abläss so kurz vor der Reformation
immer stärker in Verruf kamen.
1516 bestätigte der Rat von Luzern Abt Erhard das Verfügungsrecht über die Fischenzen, das sind Fischereirechte an Bächen und Weihern.
1520 kaufte das Kloster ein Haus in Solothurn.
Die von Abt Niklaus um 1470 eingerichtete Klosterschule erlebte unter Abt Erhard eine große Blütezeit. Die Kultur der Renaissance mit ihrem Ideal der klassischen Bildung wurde in St. Urban gepflegt. Großen Einfluss auf das
geistige Leben in der Abtei hatte Universitäts- und Druckerstadt Basel. Die in dieser Zeit regierenden Äbte waren sehr aufgeschlossen und förderte die literarische und theologische Bildung des Ordensnachwuchses.
Das sieht man auch an der Klosterbibliothek. Sie zählte zu Beginn des 16. Jahrhunderts schon viele hundert Werke. Ein Teil der kostbaren Handschriften ist leider dem Klosterbrand von 1513 zum Opfer gefallen.
Die Bibliothek belegte die Weltoffenheit der Äbte zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Da standen die Schiften lateinischer und griechischer Kirchenväter und Schriften des Alten und Neuen Testamentes, neben Erasmus von Rotterdam,
Luther, Hus und Melanchthon. In St. Urban war man bestrebt, die antike Kultur mit dem christlichen Glaubensgut zu verbinden.
Abt Erhard ließ meist weltliche Lehrkräfte unterrichten, die von den humanistischen Idealen begeistert waren. So unterrichtete Melchior Macrinus (Dürr) aus Solothurn (+1529) von 1519-1522 in St. Urban Griechisch
und wohl auch Latein. Danach ging er nach Solothurn, wo er als Parteigänger von Huldrych Zwingli eine Rolle spielte.
Sein Nachfolger in St. Urban wurde Rudolf Collinus (Ambühl) (1499-1578) ebenfalls als Griechischlehrer 1522. 1524 ging er nach Zürich, wo Zwingli wirkte und mit dem er schon seit 1519 befreundet war.
Gleichzeitig mit Collinus lehrte Alban Torinus (zum Thor) aus Winterthur (1489-1550). Er hatte an der Artistenfakultät in Basel studiert und wurde dann Lehrer in St. Urban.
Nach zwei Jahren in St. Urban kehrte er 1524 als Dozent für Latein und Rhetorik an der Artistenfakultät Basel zurück.
Johannes Oporinus (Herbster) (1507-1568) machte seine akademische Ausbildung in Straßburg und Basel. Dann arbeitete er als Lehrer in St. Urban.
1526 kehrte er nach Basel zurück und nahm zunächst seine Studien wieder auf. Um 1535 gründete er mit Thomas Platter, Balthasar Ruch und Robert Winter eine Druck- und Verlagsgemeinschaft und wurde dann einer der besten Buchdrucker
Basels mit einer der größten Buchdruckereien der Stadt.
Wie Oporinus kam Johannes Feer aus Basel nach St. Urban. Er wurde ebenfalls ein Freund von Zwingli. 1530 wechselte er ans Schaffhauser Pädagogicum.
Seine Wahl der Lehrer zeigt, dass Abt Erhard keinerlei Berührungsängste hatte. Immerhin waren nacheinander Freunde des Reformators Zwingli als Lehrer tätig.
Nicht umsonst fällt auch Zwingli ein sehr positives Urteil über Abt Erhard. So schrieb er am 31. Juli 1523 an Propst Nikolaus von Wattenwyl (1492-1551) zu den Äbten “von denen er wisse, dass sie gut denken,zähle auch der Abt von St. Urban”.
Jahrbuch des Oberaargaus 1967, Bd 10, S.120)
Im März 1525 hatten sich oberschwäbische Bauern gruppen in Memmingen getroffen und dort die “Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben” verfasst und veröffentlicht. Ab Ende März zwischen 1524 und 1526 kam es im Oberrheingebiet, Württemberg, Oberschwaben, Franken, Thüringen, Rheinland, Tirol und Salzburg zu Aufständen. Auch in der Schweiz kam es zu Unruhen. Im Jura rebellierten die Untertanen des Bischofs von Basel, die Laufentaler plünderten dieAbtei Lützel, das Mutterkloster von St. Urban; die Münstertaler bedrängten
die Stifte Münster und Bellelay.Die Basler Bauern zogen vor die Stadt. Die Bauernschaft von Roggwil und Wynau fasste 1525 ihre Klagen gegen den Zins- und Zehntherren von St. Urban in 23 Punkte zusammen.
Der Rat von Bern, Landesherr in Roggwil und Wynau schützte die Rechtsansprüche des Klosters. Der kleine Zehnte und Bodenzinse sah er als verhandelbar an. Nicht gerüttelt wurde am Zehntrecht des Abtes und an der Waldnutzung. Alte Fischrechte
wurden bestätigt.
Abt Erhard starb am 10. Mai 1525.
Sein Nachfolger wurde Abt Walther Thöri (1525–1534) Beim Klosterbrand von 1513 war er Großkeller.
1528 wurde die Komturei Thunstetten im Zuge der Reformation aufgehoben. Bern verpflichtete nun den Abt, die St. Urbanische Gemeinde Langenthal, zu der Thunstten gehört hatte, kirchlich zu versorgen. Der Abt wehrte sich gegen diese Aufgabe.
Nachdem 1529 die Gemeinde immer noch ohne Versorgung war, stellte Bern das Ultimatum einen tauglichen Pfarrer nach Langenthal zu senden, der «nach der Herren Reformation das Wort Gottes verkünde». (Jahrbuch des Oberaargaus, S. 115)
Erst im Herbst 1530 fügte sich der Abt und stellte einen Prädikanten, den das Kloster besoldete.
Im Mai 1531 hatten die reformierten Orte eine Lebensmittelsperre gegen die Innerschweiz verhängt. Den Abt hatte man aufgefordert seine Ernte hurtig einzubringen und zu dreschen.
Sebastian von Diesbach (1481-1537) war Heerführer der Berner in beiden Kappeler Kriegen 1529 und 1531. 1531 hatte er Befehl, St. Urban nieder zu brennen. Die Stadt Luzern zog aber seine Truppen bei St. Urban zusammen. Das verhinderte das Schlimmste für das Kloster.
Erst die beiden Niederlagen der Reformierten bei Kappel am 11. Oktober 1531 und bei Gubel am 24. Oktober 1531 beendeten die Gefahr für das Kloster und retteten es vor dem Untergang.
Abt Walther starb am 23. September 1535.
Auf ihn folgte Abt Sebastian Seemann (1535–1551)
Er war 1513 Subprior und wurde 1520 Prior. Von 1526-1529 war er Pfarrer in Deitingen.
Dort musste er 1529 gehen, nachdem es in Deitingen einen Bildersturm gegeben hatte. Sein bereits geschriebene Chronik, das von ihm erstellte Urbar und weitere Dokumente konnte er aber nach St. Urban retten.
Das Langenthaler Urbar entstand 1530. Das war eine Zusammenstellung aller St. Urban nach der Reformation verbliebenen Rechte und Einkünfte.
1535 wurde er zum Abt von St. Ulrich gewählt. !550 entstand das Twingrodel. Es war eine schriftliche Fixierung dessen, was St. Urban weiterhin in seiner Twingherrschaft zu sagen hatte.
Damit sich seine Bestimmungen fest in das Gedächtnis der Grundherrschaftsleute einprägten, wurde er jährlich einmal an der Gemeindeversammlung vorgelesen.
1537 wurde Abt Sebastian von Papst Paul III. (1534-1549) infuliert. Außerdem erhielt er die Vollmacht, die niederen Weihen zu erteilen, entweihte Kirchen wieder zu weihen, sowie Altäre, Glocken, Kelche, Kirchengewänder und Kirchhöfe
zu weihen.
23. Januar 1541 unterstellte Papst Paul St. Urban seinem unmittelbaren Schutz.
1543 wurde Abt Sebastian vom Papst zum Konzil nach Trient eingeladen. Er sagte aber wegen seines Gesundheitszustandes und der finanziellen Lage der Abtei ab.
Ihm waren die Frauenklöster Ebersecken und Rathausen unterstellt. Er kümmerte sich um die Hebung der wirtschaftlichen Lage und des religiösen Lebens dieser beiden Klöster.
Beim Langenthaler Dorfbrand vom 18. März 1542 kamen der Abt und der Konvent persönlich, um zu helfen. Sofort schickte er Brot und Käse, um in der ersten Not zu helfen.
Die Abtei half weiter mit Getreide , was einen Geldwert von heute zwischen 15.000 und 20.000 Franken hatte. Dann wurde er Mitglied der vierköpfigen Baukommission, die den Wiederaufbau zu planen und zu überwachen hatte.
Abt Sebastian verstarb am 30. September 1551.
Sein Nachfolger wurde Abt Jakob Wanger aus Baden. (1551–1558). Vor seiner Wahl zum Abt war er Prior. Er wurde wie sein Nachfolger Jakob Kündig (1558–1572) aus Luzern
unter Vorsitz des Lützeler Abts Nicolas Rosenberg (1542–1566 ) gewählt. Abt Jakob starb am 14. September 1458.
Abt Jakob war war als einziger Zisterzienserabt bei der Wahl des Wettinger Abts Christoph Silberysen (1563-1594) am 29. Juni 1563 in Wettingen anwesend. Er assistierte dabei dem Einsiedler Fürstabt Joachim Eichorn ( 1544-1569)
Abt Jakob wurde erst 1564 in Wettingen benediziert.
1566 verkaufte er den Kirchensatz und Zehnten von Balm an die Stadt Solothurn.
Ebenfalls 1566 wurden alle Besitzungen des Klosters in Vingelz sowie der jeweilige Rebmann ins Bürgerrecht der Stadt Biel aufgenommen.
1571 bekam Langenthal zwei Jahrmärkte zugebilligt.
Abt Jakob starb am 11. März 1573.
Auf ihn folgte Leodegar Hofschürer (1572–1585)
Generalabt Nicolas I. Boucherat ( 1571–1583) hatte 1583 Kloster St. Urban visitiert. Er benedizierte dann Abt Leodegar.
Sei der Reformation hatte die Tatsache, dass die Abtei Patronatsrechte im nun reformierten Bernbiet innehatte, für Probleme gesorgt. Schon 1532 regte deshalb Luzern den Austausch der umstrittenen Kirchensätze
gegen die bernischen Patronatspfarreien auf Luzerner Boden an. Das dauerte. Erst 1577 kam der Tausch der St. urbanischen Patronate Madiswil, Wynau und Niederbipp gegen die bernischen Kirchensätze Knutwil
und Luthern zustande.
1577 erneuerte Abt Leodegar die Zollfreiheit mit Luzern und Sempach.
1579 tauschte die Regierung von Luzern die niedere Gerichtsbarkeit von Knutwil gegen die zu Paffnau samt dem See von Schötz und gab diese Kloster St. Urban.
Unter Abt Leodegar erreichte das Kloster in wirtschaftlicher und disziplinärer Hinsicht einen Tiefpunkt. Das veranlasste die Regierung von Luzern zum Handeln
Auf Druck hin resignierte Abt Leodegar 1585.In Balsthal verstarb er 1588.
Ludwig von Mettenwil (1585–1588) aus Luzern wurde als Verweser eingesetzt. Beat Bapst (1583–1597 ) der Lützeler Vaterabt und die Regierung von Luzern reformierten das Kloster.
Abt Ludwig starb am 8. Mai 1588.
Sein Nachfolger wurde Abt Ulrich Amstein (1588–1627) aus Willisau.
Er hatte in Paris studiert.
Vor seiner Regierungszeit stand Kloster St. Urban eigentlich zur Disposition, denn es hatte wie oben vermerkt einen Tiefpunkt erreicht. Die Säkularisation des Klosters wurde als im Interesse der katholischen Kirche diskutiert.
Neben Abt Ulrich war es vor allem Nikolaus Feer aus Luzern, der als Novizenmeister und Prior das Kloster wieder auf Kurs brachte.
1588 trat das Kloster Eschenbach auf Anordnung von Papst Sixtus V. (1585-1590) von den Augustinerchorherren in den Zisterzienserorden ein.Ebersecken und Neukirch wurden dem jetzt neu erbauten Kloster Rathausen einverleibt.
1590 wurde in Klosternähe eine neue Mühle und eine Reibe gebaut, worüber sich der Müller von Langenthal beklagte.
Abt Ulrich leitete 1592 die Wahl der ersten Äbtissin Salome Suter. Die Visitation der beiden Klöster wurde wieder an Kloster St. Urban vergeben. Allerdings hatte der päpstliche Nuntius im Einverständnis mit der Regierung von Luzern
die Jesuiten zu Beichtvätern in den beiden Nonnenklöstern bestimmt.
Am 29. September 1608 weihte Abt Ulrich 5 Glocken in Pfarrkirche St. Urs in Solothurn.
Auch das Kloster Hauterive bei Fribourg hatte im Zuge der Sempacher Kriege und nicht zuletzt im Savoyerkrieg 1447/1448 einen Niedergang zu verzeichnen.
Der Generalabt Nicolas II. Boucherat (1604– 1625 ) beauftragte 1614 auf Bitte des Bischof von Lausanne Aymon II. de Montfalcon (1491–1517) Abt Ulrich das Kloster zu visitieren.
Das zeigt, dass der Ruf des Klosters sich auch im Orden wieder gefestigt hatte.
1606–1608 war der Italiener Fabrizio Verallo päpstlicher Nuntius in Luzern. Er strebte eine Zisterzienserkongregation für den südwestdeutschen und für den Schweizer Raum an. Auch der Wettinger Abt Abt Petrus II. (1594–1633) unterstütze dies.
1615 starb Prior Nikolaus Feer.
Mit Generalabtes Nikolaus II. Boucherat stand auch die Ordensleitung wieder hinter dem Projekt einer Kongregation. Der Salemer Abt Thomas I. Wunn (1615–1647), der Generalvikar der oberdeutschen Klöster, setzte das Projekt Kongregation über mehrere Zwischenstufen erfolgreich um.
Zunächst trafen sich Äbte von Wettingen Petrus II, St. Urban Ulrich, Tennenbach Martin Schleher (1585-1627) und Neuburg (Elsass) Kaspar III. Seemiller(1600–1618 ) und Vertreter der Klöster Hauterive, Kaisheim und Stams im November 1617 in Salem.
Dabei wurden erste Statuten für eine Kongregation entworfen. Bei einem weiteren Treffen 1618 wurden sie revidiert und 1619 wurden sie vom Generalabt bestätigt. Am 15. Mai 1623 erkannte das Generalkapitel des Ordens die Kongregation und die Statuten an.
Am 2. und 3. September 1624 fand in Salem statteine Äbteversammlung statt und wurde zur Geburtsstunde der Oberdeutschen Kongregation. Als erster Vorsteher der Kongregation wurde Thomas Wunn bestimmt und in Zukunft war immer der Salemer Abt
Vorsteher der Kongregation.
1624 gestattete der Ordensmeister des Dominikaner-Orden Serafino Secchi (1612–1628), dass in St. Urban eine Rosenkranz-Bruderschaft mit allen Privilegien, Ablässen usw. eingerichtet wurde.
Am 3. April 1625 legte Abt Ulrich den Grundstein der neuen Kirche und dem Kloster Eschenbach.
1627 resignierte Abt Ulrich. Er war alt und kränklich. Er starb am 31. August 1629.
Auf ihn folgte Abt Beat Göldlin (1627–1640) Er wurde unter dem Vorsitz des Lützeler Vaterabts Laurent Lorillard (1625–1648) gewählt.
Er ist vor 1570 geboren. Über seinen Klostereintritt, seine Profess und seine Priesterweihe ist nichts bekannt. Er hielt sich 17 Jahre auf auswärtigen Pfarrstellen auf und hatte deshalb Probleme mit der Klosterdisziplin.
1603 war er Pfarrer in Knutwil.Das Visitationsprotokoll von 1608 hält fest, er sei unfähig und unmäßig im Trinken. 1612 wurde er Pfarrer in Luthern. 1619 kehrte er unwillig und erst nach Strafandrohung durch den Generalvikar der Oberdeutschen Kongregation, Abt Thomas Wunn von Salem, ins Kloster zurück. 1620 wird er dort Großkellner und hatte dieses Amt bis zu seiner Wahl am 2. Juni 1627 inne. Er wurde am 23. Juli 1627 durch Generalabt Pierre III. Nivelle ( 1625– 1635) bestätigt.(Göldlin, Beat, in: Biographia Cisterciensis (Cistercian Biography), Version vom 5.02.2019)
Er ist wohl in seinem Amt gewachsen, denn er gilt als “2.Gründer” von St. Urban.
Kurz nach seiner Wahl erneuerte Abt Beat persönlich das Bürgerrecht in Bern und Zofingen. Das scheint problemlos gewesen zu sein, obwohl Bern und damit auch Zofingen, das seit 1415 unter bernischer Herrschaft war, seit 1528 reformiert waren.
Auch in Luzern erneuerte er das Bürgerrecht und wurde dort in “Schutz und Protection” aufgenommen (Cistercienser- Chronik, 10.Jahrgang 1898, S. 164)
1631 führte Abt Beat auf Bitte der Stadt Solothurn und der Klosterfrauen von Nominis Jesu dort eine Visitation durch. Ab 1633 wurde diese Visitation dann durch einen Konventualen aus St.Urban und einen
Chorherrn aus Solothurn ausgeführt.
Abt Beat ließ die Klosterkirche ausmalen. 1640 ließ er sechs neue Glocken gießen.
Er starb am 11. Mai 1640.
Sein Nachfolger wurde Abt Edmund Schnider (1640–1677).
Er wurde am 3. März 1608 in Mellingen im Aargau als Sohn des dortigen Stadtschreibers geboren. Mit 15 trat er in das Kloster St. Urban ein.
Nach seinem Noviziat erhielt er eine gründliche Ausbildung in Frankreich. Vom 1622-1630 studierte er am St. Bernhardskolleg in Dôle in der Franche Comté. 1629 wurde er dort zum Diakon geweiht.
Danach besuchte er das Kolleg in Langrès. Dort wurde er 1630 durch Bischof Sébastien Zamet (1615–1655) zum Priester geweiht. Bischof Zamet setzte in seinem Bistum tatkräftig die Beschlüsse des Konzils von Trient um.
Auch Abt Edmund trat dann in seiner Regierungszeit als Befürworter der Reformen des Konzils von Trient konsequent für ordensreformatorische Anliegen ein und verteidigte die Exemtionsrechte des Ordens gegenüber der weltlichen Obrigkeit, indem er z.B. dem Kanton Luzern die jährliche Rechnungslegung verweigerte.
Von 1631-1634 lehrte er an der Schule von Kloster Hauterive in Vertretung eines erkrankten Mitbruders Philosophie. Schon in Dôle war er Generalabt Nivelle durch seine Talente, seinen Fleiß und seine Frömmigkeit aufgefallen.
Er kehrte nach St. Urban zurück und wurde dort 1638 Prior.
Nach dem Tod von Abt Beat wurde Edmund am 23. Mai 1640 zum Abt gewählt und noch am selben Tag eingesetzt. Infuliert wurde er am 10. Juli 1640.
Seine Wahl stand schon ganz im Zeichen der Auseinandersetzung mit der päpstlichen Nuntiatur in Luzern.Girolamo Farnese von 1639–1643 Nuntius in der Schweiz war bei der Abtswahl anwesend und beanspruchte den Vorsitz bei der Wahl,
obwohl das gegen die Rechte der Zisterzienser verstieß und der Vaterabt aus Lützel, Abt Laurent Lorillard ebenfalls anwesend war. Schließlich gestattete der Nuntius, dass sich der Lützeler Abt an der Wahl beteiligte, verlangte aber, dass sich Edmund vom Nuntius bestätigen
ließ. Als Edmund gewählt war, weigerte er sich aber mit dem Hinweis auf die Ordensprivilegien, sich vom Nuntius bestätigen zu lassen. Diese Querelen sollten ihn einen Großteil seiner Regierungszeit begleiten.
Der nächste Konflikt war der um die Visitation der beiden Frauenklöster Rathausen und Eschenbach und wer das Recht hat, dort den Beichtvater zu stellen. Es entwickelte sich ein heftiger Streit, in den der jeweilige Nuntius, die Schweizer Städte Luzern und Solothurn,
der französische Botschafter in der Schweiz, der in Solothurn residierte, die Jesuiten, die als Beichtväter in den beiden Klöstern tätig waren und natürlich die Zisterzienser, die ihre Rechte verletzt sahen.
Abt Edmund wurde im Mai 1651 nach Rom zitiert. Das alles erregte großes Aufsehen. Das Verfahren dauerte fast ein Jahr, das Abt Edmund in Rom verbringen musste. Alle Vorwürfe gegen ihn wurden fallen gelassen. Er wurde am 22. August 1652 vom Papst in einer Audienz
empfangen und mit päpstlichem Segen für Kloster St. Urban entlassen. Am 21. September 1652 war er wieder zurück in St. Urban. (ausführlich in von Libenau, Die Luzernischen Zisterzienser und die Nuntiatur in Jahrbuch für Schweizerische Geschichte S. 165-253, Bd 11-12 Zürich 1885)
Am 16. September wurde er von Generalabt Claude Vaussin ( 1643- 1670 ) zum Generalvikar und Visitator für Helvetien, das Elsass und den Breisgau ernannt.
1654 erwarb er Schloss und Herrschaft Liebenfels heute Gemeinde Herdern im Kanton Thurgau für 36.000 Gulden, das entspricht 5.975.374,00 €
1658 wurde die Alpe Nessliboden samt”Käskessii” angekauft. Das ist im Napfbergland im Kanton Bern im Gemeindegebiet von Trub.
1667 wurde der Schwaikhof erworben der zur Herrschaft Liebenfels gehörte.
Abt Edmund und das Kloster St. Urban wurden auch in Streitigkeiten hineingezogen, die den Gesamtorden betraf. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts war im Orden die Reformbewegung der strengen Observanz entstanden. Kardinal La Rochefoucauld hatte den Vorstellungen
der strengen Observanz zum Durchbruch verholfen. Allerdings führten die Streitigkeiten zwischen den Anhängern, die eine Reform anstrebten und denen, die sich nicht als Reformparteien sahen, die fast ein halbes Jahrhundert dauerten und zu dauernden Auseinandersetzungen
und Prozessen führten. Viele sahen die Einheit des Ordens gefährdet. In St. Urban ging es dann auch darum, ob das Kloster eine Tochter von Lützel oder Morimond war.
Mit Hilfe des französischen Botschafter in Paris gelang Abt Edmund die weitgehende Lösung der Schweizer Zisterzen aus den alten Filiationsverhältnissen.
Ein wichtiges Tätigkeitsfeld von Abt Edmund ist der Umbau des Klosters. Allerdings ist von seiner Bautätigkeit nicht mehr viel vorhanden, da das Kloster in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts fast vollständig neu errichtet wurde.
In der unter Abt Beat ausgemalten Klosterkirche ließ er 1662 einen neuen Hochaltar aufstellen, der heute noch vorhanden ist.
1674 ließ er einen neuen Vierungsturm errichten.
1677 war er in Kloster Lützel zur Visitation. Er starb dort am 2. Februar 1677. Er wurde am 7. Februar in St. Urban bestattet. Er gilt als erste profilierte Barockpersönlichkeit von St. Urban.
Sein Nachfolger wurde als 39. Abt Karl Dulliker (1677–1687). Er war der Sohn des Luzerner Stadtschultheissen und ist um 1635/36 geboren.
In Luzern besuchte er die Schule. Ab 1646 war er am Jesuitengymnasium in Luzern.
Am 26. Oktober 1653 legte er in St. Urban die Profess ab und wurde im September 1659 zum Priester geweiht – mit römischer Dispens, da er das kanonische Alter noch nicht erreicht hatte. Spätestens 1666 war er Granarius (Kornmeister) und von 1669 bis 1677 Statthalter auf dem Klostergut Liebenfels im Thurgau. Am 11. Februar 1677 als Nachfolger des verstorbenen Edmund Schnyder zum Abt gewählt. Am 2. Mai 1677 wurde er benediziert.
Im Jahr seines Regierungsantritts erneuerte er das Burgrecht mit Luzern.
1678 kaufte er den Berghof für 7000 Gulden, das entspricht 1.173.898,00 € und einen Hof in Ludingen für 2500 Gulden, das sind 419.249,00 €.
1678 malte der Maler Georg Widerkehr (1647-1724) aus Mellingen das Leben des Heiligen Bernhards für 533 Gulden, das entspricht 89.384,00 €.. Bis 1848 hing das Bild in der Klausur.
1683 kaufte er Schloss Barbenstein mit der Herrschaft Herdern.
Für das Kloster besorgte er die Gebeine des Katakombenheiligen Pius.
Die Bautätigkeit von Abt Edmund setzte er fort. Er baute das Kanzlerhaus, die Gästeherberge, die als Weiberhaus bezeichnet wurde und das Wirtshaus am Nordportal. In Burgrain erbaute er die Blasiuskapelle.
Am 15. Mai 1686 wurde er zum Generalvikar der Ordensprovinz Schweiz-Elsass-Breisgau bestellt. Er starb am 16. Dezember 1687 im Alter von 52 Jahren.
Auf ihn folgte Abt Ulrich Glutz-Ruchti (1687–1701). Er ist der erste von drei Äbten von St. Urban, die aus der Solothurner Patrizierfamilie stammten. Die Familie Glutz war eine der bedeutendsten Patrizierfamilien. Sie stellte
überdurchschnittlich viele Klosterfrauen und Kleriker, neben den Äbten in St. Urban noch zwei in de Benediktinerkloster Mariastein in Metzerlen-Mariastein im Kanton Solothurn.
Abt Ulrich wurde am 4. September 1648 geboren. 1665 legte er in St. Urban seine Profess ab.Am 24. September 1672 wurde er zum Priester geweiht. Später war er Statthalter in Herdern. Am 26. Dezember 1687 wurde er
zum Nachfolger von Abt Karl gewählt. 1688 wurde er benediziert. 1693 wurde im von Rom aus die Visitation von Kloster Rathausen übertragen. 1698 folgte die Visitation von Kloster Eschenbach.
1698 wurde in St.Urban die Skapulier-Bruderschaft eingeführt.
In seiner Regierungszeit wurde die mittelalterliche St. Ulrichskapelle, die Laienkapelle vor der Nordpforte der Abte abgebrochen. 1690 wurde auf der Nordseite der Klosterkirche eine neue, barocke St. Ulrichskapelle geweiht.
1699 nahm Abt Ulrich am Generalkapitel teil und wurde zum Generalvikar der schweizerisch-elsässischen Ordensprovinz bestellt.
Abt Ulrich starb am 2.Juli 1701.
Sein Nachfolger wurde Abt Josef zur Gilgen (1701–1706).
Unter Abt Josef wurden die Reliquien des Katakombenheiligen Pius, die Abt Karl erworben hatte, nach St. Urban gebracht.
Unter Abt Josef entstand auch das Chorgestühl. Es gilt eines der reichsten barocken Schnitzwerke der Kunstgeschichte. Es ist zwischen 1701 und 1707 von den Solothurner Bildhauern Johann Peter Frölicher (1661–1723)
und Urs Füeg (1694-1767) erstellt worden.
Abt Josef starb am 3. August 1706.
Auf ihn folgte als 42. Abt Malachias Glutz (1706–1726).
Er ist am 9. August 1665 Sohn des Ratsherrn und späteren Bürgermeisters Johann Benedikt Glutz und der Maria Susanna Brunner geboren.
Er legte 1682 in St. Urban Profess ab und nahm den Klosternamen Malachias an. 1689 wurde er zum Priester geweiht.
Am 19. Juni 1702 wurde er Pfarrer in Deitingen, wo er im selben Jahr Pfarrhaus und Scheune neu errichten ließ.
Am 9. August 1706 wurde er zum Abt gewählt. Er wurde am 19. August 1706 von Generalabt Nicolas III. Larcher (1692–1712 ) bestätigt. Am 24. Oktober 1706 wurde er benediziert.
1711 wurde die alte Kirche abgebrochen und mit der neuen begonnen. Mit dem Baumeister Franz II. Beer von Bleichten (1660–1726) aus der Auer Zunft in Vorarlberg hatte er einen Akkord von 20.000 Gulden, das sind etwa 3.303.094,00 €, geschlossen.
Franz Beer hatte gerade die Klosterkirche des Prämonstratenserklosters Bellelay im Berner Jura fertiggestellt.
1713 ließ Abt Malachias die St.-Urbans-Kapelle im Solothurner Stadthof neu erbauen.
Von der Kirche wurde 1715 eine Medaille gegossen, deren Avers das Klosterwappen von St. Urban und das Wappen von Abt Malachius darstellt. Auf dem Revers ist die neu aufgebaute Kirche dargestellt.
Die Kirche wurde am 16. Dezember 1717 von Giuseppe Firrao, Titularerzbischof von Nicaea und 1716-20 Nuntius in der Schweiz eingeweiht.
Der Kirchenneubau fiel in die Zeit des 2. Villmergerkrieg 1712. Das war ein Krieg der katholischen “inneren” Orte gegen die reformierten Orte Bern und Zürich. Der Sieg der Reformierten brachte eine Neuordnung der politischen Verhältnisse innerhalb der Eidgenossenschaft mit sich.
Abt Malachias und der Konvent mussten 1712 ins Exil flüchten. Er hielt sich zunächst im St. Urbanhof in Sursee auf, dann nahm er von März bis August 1712 mit zehn Konventualen in Rathausen Quartier .
Nachdem die Kirche fertig war, wurde die Kustorei und die Bibliothek im Rohbau erstellt. Dann folgten von 1722-1733 die Konventsgebäude.
1721 ließ er die Hauptorgel neu erbauen.
1720 wurde er zum Generalvikar der schweizerisch-elsässischen Zisterzienserprovinz bestellt.
Er reorganiserte auch die Bewirtschaftung des Agrarbereichs des Klosters in der Umgebung.
Er starb am 24. April 1726.
Sein Nachfolger wurde Abt Robert Balthasar (1726–1751). Er stammte aus der bekannten Ratsfamilie Balthasar in Luzern. Sein Bruder Jakob Balthasar war Schultheiss in Luzern.
Seine Schwester Maria Barbara Franziska war von 1712–1737 Äbtissin in Kloster Eschenbach.
Er besuchte von 1683 bis 1687 das Jesuitenkollegium in Luzern. Seine Profess legte er 1691 in St. Urban ab. Am 24. August 1698 wurde er zum Priester geweiht, Ab 1718 war er Pfarrer in Knutwil,
danach Statthalter in Herdern. Am 12. Mai 1726 wurde er zum Abt gewählt und am 19. Mai 1726 von Generalabt Edmond II. Perrot (1712–1727 ) bestätigt. Am 13. Oktober 1726 wurde er benediziert.
Er vollendete den Klosterneubau seines Vorgängers. Den großen Festsaal ließ er ausstatten.
Er vermehrte die Bibliothek bedeutend vor allem mit zisterziensischen Auotoren. Er ließ auch ein wertvolles Münzkabinett anlegen, das in der Bibliothek verwahrt war.
Er schrieb die Acta von St. Urban in 15 Folienbänden. Sie umfasste die Geschichte der Abtei an bis zu seiner Zeit.
Zu seinem 70. 1744 wurde er gefeiert. 1747 als Senior und ein Jahr später beging er sein Goldenes Priesterjubiläum. Dazu ließ er sich auf einem verherrlichenden Ehrengemälde umrahmt von einem bunten Kranz von Stiftern, Wohltätern, Allegorien und Putten porträtieren.
Er starb am 29. November 1751.
Auf ihn folgte Abt Augustin Müller (1751–1768) Er wurde am 5. April 1712 als Sohn des Mellinger Löwenwirts und Schultheißen Josef Georg Müller geboren. Seine schulische Ausbildung erhielt er im Jesuitenkolleg in Luzern.
Er trat in das Kloster St. Urban ein und legte dort 1729 seine Profess ab. 1735 wurde er zum Priester geweiht. Am 9. Dezember 1751 wurde er zum Abt gewählt und am 2. Januar 1752 von (1748– 1797 ) bestätigt.
Er war der Inbegriff des barocken Kirchenfürsten. Hans Wicki nennt die Benediktionsfeier am 1. Mai 1572 “geradezu fürstlich”. (Staat, Kirche,Religiosität: der Kanton Luzern zwischen Barock und Aufklärung, Luzern 1990 S. 278)
Sie übertraf die Feiern seiner beiden Vorgänger bei weitem.
In der Klosterkirche ließ er die weiß gefasste und reichlich vergoldete Rokoko-Kanzel schaffen. Sein Namenspatron der heilige Augustinus thront auf dem Schalldeckel. Am bauchigen Kanzelkorb ist sein Wappen angebracht. Von welchem Bildhauer die Kanzel
stammt, ist nicht bekannt. Die ausladende Terrasse auf dem Klostervorhof geht auch auf ihn zurück.Außerdem ließ er den Abtgarten zum kunstvoll und exotisch bestückten Flaniergarten umgestalten.
Da der Klosterneubau weitestgehend unter seinem Vorgänger abgeschlossen war, war er als Bauherr nur noch auswärts tätig. In Pfaffnau ließ er 1764 – 1765 das Pfarrhaus als Sommerresidenz von St. Urban bauen. Das von ungewöhnlichem Repräsentationswillen zeugende Rokokopalais wurde von Baumeister Ringier aus Zofingen erstellt.
In Luthern beteiligte er sich 1752 am Bau der Pfarrkirche. Der dortige Hochaltar trägt sein Wappen.
1768 nahm er am Generalkapitel in Citeaux teil. Auf der Rückreise starb er am 8. Juni 1768 in Paris. Er ist im Collège des Bernardins in Paris bestattet. Sein Herz aber wurde, wie er es auf dem Sterbebett verfügt hatte, feierlich im Boden der Abteikirche beigesetzt .
Sein Nachfolger wurde Abt Benedikt Pfyffer von Altishofen (1768–1781). Er stammte aus dem Luzerner Patriziergeschlecht der Pfyffer von Altishofen
Auch die Mutter seines Vorgängers Augustin stammte aus der Familie der Pfyffer von Altishofen, Jakobäa Pfyffer von Altishofen. Die Familie Pfyffer war die zahlenmäßig größte und mächtigste Familie im Stadtstaat Luzern.
Zwei seiner Brüder waren Jesuiten, eine Schwester war Nonne im Kloster Eschenbach, eine andere im Kloster St. Anna im Bruch in Luzern.
Benedikt war zum Klosterstand bestimmt und erfuhr eine entsprechende Ausbildung. Von 1742 bis 1749 besuchte er das Jesuitenkollegium in Luzern .
1749 legte er seine Profess in St. Urban ab. Am 17. März 1754 wurde er zum Priester geweiht, Dann war er Professor der Philosophie und Theologie an der Klosterschule.
1766 wurde er Prior. Dieses Amt versah er bis 1768. Am 30. Juni 1768 wurde er zum Abt gewählt und mit Datum 7. Juli 1768 von Generalabt François Trouvé bestätigt.
Seine Benediktion erfolgte am 4./5. Oktober 1768. Er wurde zum bedeutendsten Abt St. Urbans im 18. Jahrhundert mit nachhaltiger Wirkung für das gesamte Schweizer Schulwesen.
1778 errichte er im Kloster eine unentgeltliche Trivialschule für die Kinder der Nachbarhöfe. 1780 führte er erste Normalschulbücher des österreichischen Bildungsreformers Johann Ignaz Felbiger ein.
Dieser war 1758–1778 Abt des Augustiner-Chorherrenstiftes Sagan. Schon 1774 hatte er auf Einladung der österreichischen Landesherrin Maria Theresia die Leitung des österreichischen Schulwesens übernommen.
Er beauftragte den Mönch Nivard Krauer und drei weitere Konventualen, sich mit der Normalmethode von Felbiger zu befassen. Nivard Krauer hatte 1766 seine Profess in St. Urban abgelegt. Er war bis 1779 an der Klosterschule als Lehrer tätig.
Die Trivial-und Elementarschule wurde zur Musterschule. 1781 übernahm Nivard Krauer die Leitung. Bald wurden auch angehende oder schon im Dienst stehende Lehrer in die Methode eingewiesen wurden, wodurch die erste Lehrerbildungsschule der deutschen katholischen Schweiz
entstand. Für die Normalschulen verfasste Krauer eine Reihe von Lehrbüchern, insbesondere das ABC- oder Namenbüchlein von 1781, die z.T. bis ins 19. Jahrhundert hinein weite Verbreitung fanden.
Die Lehrerbildungsanstalt hatte wegen vieler Anfeindungen nur bis 1785 Bestand.
Die Lateinschule war aber gleichzeitig zum Seminar für Patriziersöhne (eine Art Ritterakademie) ausgebaut worden. Diese bestand bis zum Franzoseneinfall 1798.
Abt Benedikt verbreitete auch Erbauungsbücher, die großen Anklang fanden. Er führte bei der Mette den deutschen Kirchengesang ein.
Auch die Musikkultur erlebte ihren Höhepunkt.
Die Orgel, die Abt Malachias 1721 errichten ließ, galt damals als die grösste und reichste Orgel der Schweiz.
Die fertiggestellten Barockbauten boten einen perfekten Rahmen für eine intensive Musikpflege. Das Kloster hatte einen großen Festsaal, der den sogenannte Fürstensaal in Einsiedeln überbot.
Wenn die Äbte in ihr Amt eingeführt wurden, wurden dort Singspiele aufgeführt mit Themen aus der griechischen Mythologie. Als Urheber des Singspiels in der Schweiz wird Constantin Reindl (1738–1798), der 1756 in Landsberg in den Jesuitenorden eingetreten.
Er war 1763-65 Musikleiter in Luzern und dann wieder 1771-90 Lehrer und Musikpräfekt am Jesuitenkollegium St. Xaver in Luzern. Auch in St. Urban war er tätig. In Kloster St. Urban war Benignus Schnyder von Wartensee (1754–1834) als Konventuale.
Er war Komponist und ein virtuoser Kontrabassist. Er erhielt Besuch von seinem Neffen Xaver Schnyder von Wartensee (1786–1868).1802 stellte dieser fest, „dass sich unter den Mönchen so viele Musiker befanden, dass das zur Messe nötige Orchesterpersonal aus ihnen besetzt werden konnte.“
Ein weiter Musiker aus St. Urban ist Johann Evangelist Schreiber (1716–1800). Er war Kapellmeister und Kantor in St. Urban und einer der wichtigsten Komponisten der Schweiz im 18. Jahrhundert. Der aus der Oberpfalz stammende Komponist und Organist Martin Vogt (1781–1854)
war 4 Jahre in St. Urban tätig.
Verbleibendes Erbe von Abt Benedikt ist auch die Orangerie in St. Urban im Abtgarten etwa 100 Orangenbäumen, Ananasstauden und anderen exotischen Pflanzen.
Abt Benedikt starb am 25. Mai 1781 mit nur 51 Jahren.
Nach seinem Tod setzte die schleichende innere und äußere Krise der Abtei ein.
Sein Nachfolger wurde Abt Martin Balthasar (1781–1787).
Er stammte wie Abt Robert, der drei Äbte vor Martin regiert hatte, aus dem Luzerner Patriziergeschlecht Balthasar und wurde am 3.März 1736 geboren.
Von 1748 bis 1751 besuchte er das Jesuitenkollegium in Luzern. Er trat in Kloster St. Urban ein und legte am 29. November 1752 als Sechzehnjähriger seine Profess ab.
Am 17. April 1759 wurde er zum Priester geweiht. Danach war er Subprior, dann Adjunkt in Herdern. Adjunkt ist in der Schweiz ein Beamter.Sein letztes Klosteramt vor der Abtswürde war Prior.
Nach dem Tod von Abt zeigte es sich, dass im Konvent heftige Spannungen herrschten. Zwischen den bürgerlichen und den patrizischen Konventualen war es , u.a. auch über das absolutistische Gebaren der Abteiverwaltung, zu Meinungsverschiedenheiten gekommen.
Bei der Wahl am 11. Juni 1781 wurde Abt Martin erst im fünften Wahlgang in sein Amt gewählt. Generalabt François Trouvé bestätigte ihn mit Datum 23. Juni 1781. Die Benediktion fand am 25. September 1781 statt.
Abt Martin baute den Pfarrhof in Luthern.
Abt Martin war krank und wegen seiner Krankheit reizbar. Dies und anhaltende Differenzen führten schließlich zu einer Vertrauenskrise zwischen Abt und Konvent. Einige Konventuale forderten eine Visitation des Klosters. Generalabt Trouvé gab dieser Forderung statt
und beauftragte den Wettinger Abt Sebastian Steinegger (1768-1807) mit der Durchführung. 20 von 24 Konventuale verlangten bei deren Durchführung eine Demission des Abtes. Er willigte unter der Bedingung ein, dass man ihm eine angemessene Pension bezahle.
Außerdem solle der Konvent bezeugen, dass die Resignation aus freien Stücken erfolgt sei. Er willigte ein, überlegte es sich aber anders und rief die Regierung um Hilfe. Der Konvent beharrte aber aus dem Rücktritt.
Generalabt Trouvé genehmigte diesen und auch die Wahl eines Koadjutors. Am12. September 1787 Ambros Glutz zum Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge gewählt.
Abt Martin unterzeichnete Resignationsvertrag, mit dem er seinem Nachfolger alle geistliche und weltliche Vollmacht übertrug. Er zog sich nach Herdern zurück, wo er am 17. Juli 1792 starb. Dort wurde er auch begraben.
Auf ihn folgte als vorletzter Abt Karl Ambros Glutz-Rüchti (1787–1813). Er stammte auch aus dem Solothurner Patriziergeschlecht Glutz-Ruchti und wurde am 13. September 1748 als Sohn des Grossrats und Schultheissen Johann Viktor Anton Glutz-Ruchti (1703–1780)
geboren. Er besuchte die Internatsschule von St. Urban. Danach begann er in der Abtei St.Urban sein Noviziat. 1766 legte er seine Profess ab. Dann studierte er zusammen mit seinem älteren Bruder Urs Viktor Anton Franz (1747–1824) am Collegium Germanicum in Rom.
Sein Bruder war nach seinem Studium Propst zu St. Ursen in Solothurn und Koadjutorbischof in Basel.
Karl Ambros wurde 1771 zum Priester geweiht. Er war Bibliothekar und Professor am Hausstudium in St. Urban.
Zur Vervollkommnung seiner philosophischen und naturwissenschaftlichen Studien schickte ihn Abt Benedikt Pfyffer nach Mailand und Paris
Nach seiner Rückkehr aus Paris war er wieder Bibliothekar. Beim Hausstudium führte er bessere Lehrbücher und Lehrmethoden ein.
Am 2. Juli 1773 wurde er zum päpstlichen Pronotar ernannt. Das ist, wenn der Titel nicht Prälaten an der römischen Kurie betrifft, ein hochrangiger päpstlicher Ehrentitel.
1787 wurde er Statthalter der Herrschaft Herdern. 1787 wurde er ans Kloster zurückberufen und zum Koadjutator von Abt Martin ernannt. Er war schon bei dessen Wahl zum Abt Gegenkandidat und erst im 5. Wahlgang gescheitert.
1788 wurde er von Generalbt Trouvé in Citeuax infuliert.
1792 verließ er ohne Wissen des Konvents Kloster Urban, ging nach Wettingen und bot dem Provinzialoberen Sebastian Steinegger seinen Rücktritt an, weil er sich angesichts der Bedrohung durch die
franzözische Revolution seinen Aufgaben nicht mehr gewachsen fühlte. Der Konvent legehnte dies aber ab.
Nach der Französischen Revolution 1789 waren 1798 französische Revolutionstruppen in der Schweiz eingefallen. Die Invasion der Revolutionstruppen hatte zu gravierenden politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen in der Schweiz geführt.
Die Luzerner Patrizierregierung dankte ab, die Lehenbauern des Klosters revoltierten
Der französische General Balthasar Alexis Henri Antoine von Schauenburg, seit 8. März 1798 Oberbefehlshaber der Helvetischen Armee, nahm mit seinem Stab 1798 in Kloster St. Urban Quartier.
Die Soldaten brachten nicht nur das beschauliche Klosterleben durcheinander. Sie zerstörten auch enorme materielle und künstlerische Werte
Abt Karl Ambros flüchtete daraufhin wieder ohne Wissen des Konvents nach Deutschland nach schloss Marbach auf der Halbinsel Höri. Er kehrte erst 1802 nach St. Urban zurück.
Nach seiner Rückkehr eröffnete er in St.Urban das Lehrerseminar und die Knabenschule wieder und wurde nach dem Tod Sebastian Steineggers († 10. April 1807) turnusgemäß Generalvikar („Generalabt“) der Schweizer Zisterzienserkongregation.
Schon am 20. April 1807 leitete er in dieser Funktion in Wettingen die Neuwahl des Abtes Benedikt Geygis (1807-1818)
Von 1803-1813 war in der Schweiz jetzt die Meditationszeit. Die Regierung in Luzern hatte mit mit dem Konstanzer Fürstbischof Karl Theodor von Dalberg (1799-1817) ein Abkommen getroffen, das die finanzielle Situation der Geistlichen regelte und die Pfarreien geografisch neu ordnete. Im Zuge dieser Übereinkunft erinnerte die Regierung 1806 die Klöster daran, dass sie einer Pflicht zur jährlichen Rechnungslegung nachzukommen hatten. Abt Karl Ambros betrachtete dies als unzulässigen Eingriff in kirchliche Angelegenheiten und lehnte dies Pflicht deshalb ab.
Nach mehreren Verzögerungsversuchen erschienen Regierungskommissare aus Luzern im Kloster, versiegelten die Akten und entzogen dem Abt die Wirtschaftsverwaltung. Als er sich weiter weigerte,
wurde er verhaftet und ins Franziskanerkloster nach Luzern gebracht. Proteste der Kantone Bern und Solothurn sowie des päpstlichen Nuntius blieben ohne Erfolg. Der Konvent setzte zur Administration des Klosters 1806 einen
Ausschuss ein, der aus drei Konventualen bestand.
In einem Prozess der Gehorsamsverweigerung gegenüber dem Staat wurde er für schuldig befunden. Er wurde er seines Amtes enthoben. Aus dem Kloster verbannt, hielt er sich von 1809 bis 1813 im solothurnischen Wolfwil auf. Von dort übertrug er am 10. April 1810 sein
Amt als Generalvikar an Abt Robert Gendre (1795-1812) von Kloster Hauterive.
Im Auftrag der Regierung von Solothurn plante und leitete er den Bau der Verbindungsstraße Wolfwil-Hoensingen.
Er wirkte bei der Aarekorrektion mit und verfasste im Auftrag der Regierung ein Gutachten zur Linthkorrektion (1807-1816)
Am 6. Januar 1813 resignierte Abt Karl Ambros freiwillig und durfte nach St. Ulrich zurückkehren. Dort war er weiter wissenschaftlich tätig.
Er starb am 28. Oktober 1825.
Er war vielseitig begabt und interessiert und betrieb mathematische und physikalische Studien.
1803 wurde er als außerordentliches Mitglied in die Naturforschende Gesellschaft Zürich aufgenommen.
Sein Nachfolger war Abt Friedrich Pfluger (1813–1848)
Er wurde am 5. März1772 in Solothurn als Sohn eines Zimmermeisters geboren in Solothurn. Er besuchte das Jesuitenkollegium und anschließend das Gymnasium in Solothurn.
1791 trat er in das Kloster St. Urban ein. Abt Karl Ambros hatte ihn dazu eingeladen. Am 1. Januar 1792 legte er seine Profess ab. 1797 wurde er zum Priester geweiht.
Im Kloster studierte er Philosophie, Mathematik, Physik und Theologie.Er war ein guter Violinspieler.
Schon 1801 wurde er Cellerar. Den oben erwähnten Ausschuss zur Klosteradministration leitete Friedrich Pflüger. Er löste diese Aufgabe zur Zufriedenheit des Konvents.
Als Abt Karl Ambros sein Amt abgab, wurde Friedrich 10. Februar 1813 zum 48. und letzten Abt von St. Urban gewählt.
Kaum im Amt bat er die Regierung von Luzern zur Genehmigung der Aufnahme von Novize. Diese wurde 1814 erteilt. Das Kloster hatte immer noch einen guten Ruf und es erhielt sofort Zuwachs.
1821 errichte er wieder ein Gymnasium in St. Urban, das noch 1827 vom Luzerner Erziehungsrat lobend anerkannt wurde. Es wurde aber 1833 geschlossen, weil es so die Begründung nicht mehr in die Zeit passte.
1841 konnte er noch eine Lehrerbildungsanstalt einrichten. Da hatte St. Urban ja Pionierarbeit geleistet. Aber 1848 musste sie nach dem Sonderbundkrieg schon wieder geschlossen werden.
Um 1830 begann im Schweizer Liberalismus die Tendenz zu einem antiklerikalen Kampf, der sich vor allem gegen die Klöster richtete.
1830 untersagte die Regierung Kloster Urban die 1814 genehmigte Novizenaufnahme. Gegen den Willen des Konvents wurden die Besitzungen in Herdern, das Schloss Liebenfels, der Schwaikhof und alles zu Liebenfels gehörende Land verkauft.
Allerdings erhielt das Kloster noch die erlöste Summe.
Abt Friedrich war 12 Jahre Generalabt der Schweizer Zisterzienserkongregation, bis dies 1847 aufgehoben wurde.
Abt Friedrich hatte viel für die Klosterbildung getan. Die Bibliothek, die in der Schweizer Revolutionszeit von 1798-1803 stark gelitten hatte , wurde um mehr als 4000 Bände aufgestockt.
Die physikalische Instrumentensammlung wurde um die neuesten Apparat ergänzt. Das Naturalienkabinett wurden um geologische und mineralogische Sammlungen erweitert.
In seinem Privatbesitz hatte Abt Friedrich hatte bedeutende Sammlungen, einmal eine dreifache Münzsammlung mit altrömischen, päpstlichen und Schweizer Münzen, die damals die größte Sammlung der Schweiz war. Den Katalog zu den päpstlichen Münzen hatte er selbst
angefertigt. Dann hatte er eine Urkundensammlung, die von den Göttinger Professoren Gatterer angelegt worden ist. Sie umfasste 4000 Pergament-Urkunden so wie verschiedene Schriftproben der vergangenen Jahrhunderte, interessante Siegel, Siegelstöcke und viele Stempel.
Abt Friedrich konnte diese Sammlung 1838 nach dem Tode des Sohnes von Gatterer, der in Heidelberg Professor war, erwerben.
Auch die musikalische Entwicklung des Klosters förderte er. Pater Leopold Nägeli (1804 –1874 ) war ein bekannter Komponist und Kapellmeister.
1845 hatten sieben katholisch-konservativen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis 1845 ein Separatbündnis geschlossen, den Sonderbund.
Es kam zur militärischen Auseinandersetzung zwischen den Sonderbundstruppen und den eidgenössischen Truppen. Im November 1847 kapitulierte Luzern.
Eidgenössische Truppen wurden im Kloster einquartiert und dem Kloster wurde eine Kontribution von 500’000 Franken auferlegt.
Abt Friedrich starb am 29.1.1848 in St. Urban. Nach seinem Tod untersagte die Regierung die Wahl eines neuen Abtes.
Der Kanton brauchte das Vermögen des Klosters zur Tilgung der Sonderbundkosten.
Im April 1848 löste die Kantonsregierung das Kloster auf. Das Inventar, Kirchenschatz und Chorgestühl wurden verkauft, die Bibliothek und das Archiv dem Kanton Luzern übergeben.