Kloster Herrenalb

 

Nach der Stiftungsurkunde wurde das Kloster 1148 gegründet. Die Urkunde liegt allerdings nur in einer wohl verfälschten  Abschrift aus dem Jahre 1270 vor. Stifter waren  Berthold III. von Eberstein und seine Gemahlin Uta, Gräfin von Sinsheim.

Die Stiftung erfolgte aus Dankbarkeit für die gesunde Rückkehr aus dem 2. Kreuzzug (1147-1149). Das neue Kloster wurde den Zisterziensern übergeben, die es von Kloster Neuburg (Novum Castrum) in Dauendorf in der Nähe von Haguenau aus besiedelten.

Der Neuburger Abt stand in seelsorgerlicher Beziehung zum Klostergründer

Der 1. Abt Herrenalbs Dieterich(1150) kam wie bei Klostergründungen der Zisterzienser damals üblich mit 12 Mönchen im Albtal an. Kurz vorher, 1138, war von Neuburg aus Maulbronn gegründet worden, das 1147 an einen geeigneteren Standort, dem heutigen, verlegt worden.

Über Kloster Lützel gehört Neuburg und damit Herrenalb der Filiation der Primarabtei Morimond an. Die Stiftung wurde mit Gütern im Albtal und um Ottersweier sowie dem Dorf Dobel ausgestattet. Der Stifter war kurz nach der Stiftung in den Grafenstand aufgestiegen. Die Abschrift der Stiftungsurkunde wurde von Graf Otto III., dem Enkel des Stifters veranlasst, der damit die Stiftung bestätigte. Otto war, als die Abschrift angefertigt wurde angeblich 100 Jahre alt und starb 1279. Er ist in Herrenalb bestattet.

Auch die nächsten drei Äbte, nämlich Ulrich (1147), Konrad und Matthäus kamen aus Neuburg.

Schon 1177, am 21. Dezember erhielt Herrenalb die erste päpstliche Bestätigung und zwar durch Papst Alexander III.(1159-1181).”Papst Alexander III. nimmt das Kloster Herrenalb mit genannten Besitzungen in seinen Schutz, und verleiht ihm weitere ausgedrückte Begünstigungen.” (WUB Bd.II, Nr.407, S.181-182)Bestätigt werden namentlich die Grangien in Rastatt, Ötigheim,Au am Rhein, Malsch, Scheibenhardt, Bretten, Eck, Moosbronn und Ubstadt.

Die erste kaiserliche Schutzbestätigung kam von Kaiser Heinrich VI. 1195 (1191-1197). “Kaiser Heinrich VI. nimmt das Kloster Herrenalb mit allen dessen Angehörigen und rechtmäßigen Besitzungen in seinen Schutz.” (WUB Bd. II, Nr. 493 S. 311)

Päpstliche Schutzurkunden wurden wieder am 24. August 1213 durch Papst Innozenz III. (1198-1216) (WUB Bd IV. Nr.86, S. 388-389)Der Nachfolger  Papst Honorius III. (1216-1217) stellt kurz danach eine weitere Schutzurkunde aus. (WUB Bd. III, Nr. 598 S. 57-60)

Auch Papst Clemens IV. (1265-1268)bestätigt am 30. April 1268 den päpstlichen Schutz für Herrenalb sowie “alle ihm von seinen Vorgängern sowie von Königen, Fürsten und anderen Christgläubigen bewilligten Rechtsbegünstigungen und Befreiungen von weltlichen Abgaben.” (WUB BD. VI. N.2002, S.397)

Am 30. April 1274 bestätigt Papst Gregor X. (1271 – 1276) die Schenkung des Patronatsrechts für die Kirche von Merklingen durch den Edlen Ludwig von Liebenzell. Merklingen im Stroh- und Schlehengäu war zu einem weiteren Schwerpunkt der Besitzungen des Klosters Herrenalb geworden. 1296 war Merklingen der Mittelpunkt eines Klosteramts von Merklingen. Merklingen ist heute der  größte Stadteil von Weil der Stadt.1296 hatte Herrenalb das ganze Dorf Merklingen erworben und dort einen Klosteramtssitz errichtet. Die Verwaltung galt als mustergültig.  In Weil der Stadt hatte das Kloster auch einen Stadthof, der 1275 von König Rudolf von Bede, Steuer und allen Diensten befreite.(WUB Bd.VII, Nr.2545, S. 407-408)Am selben Tag stellt König Rudolf eine Urkunde für das Kloster aus, “König Rudolf nimmt das Kloster Herrenalb, nachdem er die seitherigen Prätendenten zum Verzicht auf das Vogtrecht über dasselbe bewogen hat, in seinen und des Reiches Schutz und erlaubt ihm, sich aus der Familie der Herren von Eberstein einen Schirmherrn zu erwählen”.(WUB Bd.VII, Nr.2544, S. 406-407). Die Familie von Eberstein hatte schon den Höhepunkt ihrer Bedeutung überschritten. Eine Teilung des Besitzes zwischen den Brüdern Berthold IV. und Otto I. verstärkten den Abstieg. Dazu kamen finanzielle Schwierigkeiten des Hauses. 1240 heiratete Kunigunde von Eberstein den Markgrafen Rudolf von Baden. Als ebersteinischer Miterbe erfüllte Kunigundes Gemahl also die Bedingung König Rudolfs als Schirmherr Herrenalbs. 1289 hatten  die Markgrafen von Baden die Vogtei von Herrenalb inne.

Am 18. April 1338 stellte Kaiser Ludwig der Bayer in Frankfurt folgende Urkunde aus “Ks. Ludwig befiehlt Graf Ulrich (III.) von Württemberg, seinem Landvogt, nachdem Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Herrenalb durch großen Unfrieden und wegen etlicher Herren, insbesonders wegen Markgraf Hermann (VIII.) von Baden, von denen sie bedrängt werden, in solche Not gekommen sind, daß sie in ihrem Kloster nicht bleiben und ihr Auskommen finden können, sich des Abts und des Konvents anzunehmen, ihr Schirmer zu sein und nicht zu gestatten, daß Markgraf Hermann noch jemand anders sich an ihren Gütern und Leuten vergreifen. Sollte sich der Graf ungehorsam zeigen, möge er wissen, daß er sich gegen den Kaiser vergehe. “( RI VII H.1 n. 287).

Zwar bestätigte Ludwig in einer am 2. Juni 1388 auch in Frankfurt ausgestellten Urkunde die Vogtfreiheit von Kloster Herrenalb ( RI VII H.1 n. 288). Aber die Schutzvogtei lag nun bei dem Grafen von Württemberg. Baden aber gab seine Ansprüche nie auf,

anerkannte aber 1344 die frei Wahl von Ludwigs Söhnen zu Schirmern Herrenalbs. Die ununterbrochene Oberherrschaft bis 1496 war damit eingeleitet.

Herrenalb hatte seinen Besitzschwerpunkt zunächst im Albtal. In der Ortenau hatte es Besitz in und um Ottersweier. In der Rheinebene hatte es auch um Malsch herum ausgedienten Besitz. Am Schwarzwaldrand bildete Langensteinbach einen Besitzschwerpunkt.

Das Dorf kam 1296 durch Kauf vom Markgrafen Friedrich von Baden in den Besitz von Kloster Herrenalb. (WUB Bd. X, Nr.4840, S. 479) Der Verkauf erfolgt im April. Am 21. Juli 1296  wurde in Urkunde Nr. 4868 (WUB Bd. X, S.504-505) beurkundet: “Graf Eberhard von Württemberg verzichtet zugunsten von Kloster Herrenalb auf alle Rechte an den Dörfern Langensteinbach, Ittersbach und Wolmarspach.” Das Kloster richtete in Langensteinbach eine Pflege ein. Von dieser Pflege aus wurden auch die heutigen Teilorte, Auerbach, Mutschelbach, Ittersbach und Spielberg mitverwaltet. Alle Teilorte des heutigen Karlsbad kamen etwa zur selben Zeit an Kloster Herrenalb.

Um 1330 erbauten dort Mönche die St. Barbarakapelle, die sich zu einem Wallfahrtsort der erst nach der Reformation an Bedeutung verlor. Begütert war Herrenalb im Kraichgau und in der Gegend von Bruchsal. In Vaihingen an der Enz hatte es einen Pfleghof und einen Fruchtkasten, in dem die Erträge seiner Besitzungen gelagert wurden. Als Abt regierte zu der Zeit Eberhard (1329-1334).

Das Kloster verfügte auch über eine Ziegelei, die sich im Bereich des heutigen Bahnhofs befand. Im Museum in Herrenalb werden die ältesten in Deutschland gefundenen datierten Ziegel ausgestellt.Sie stammen aus dem Jahr 1452.Großen Besitz hatte das Kloster auch im Kraichgau. Die Dörfer Ober-und Unterderdingen gehörten um 1200 zwei verschiedenen Herrschaften an. Ein Zinsgut wurde schon 1181 an das Kloster vergeben. In der Schutzurkunde von Papst Honorius III. 1216 wird auch schon Besitz in Derdingen erwähnt und in den Schutz einbezogen. 1252 kaufte das Kloster die Vogtei über Derdingen von dem Edlen Luitfried von Helmsheim. Außerdem konnte das Kloster fast den gesamten Derdinger Besitz des Werner von Sternenfels und seines Bruders Konrad kaufen, dazu das Patronatsrecht der Kirche von Derdingen. Im Januar 1256 erlaubt Papst Alexander IV., sich die Kirche von Derdingen einzuverleiben. Um seine Besitzungen in und um Derdingen zu verwalten, richtete das Kloster einen Pfleghof ein.

Schon 1308 wurde das “Steinhaus” errichtet, in dem die Abgaben der zinspflichtigen Bauern gelagert wurden. 1391 wurde der Verwaltungssitz des Klosters erbaut. Heute ist das das evangelische Gemeindehaus.1480 richtete das Kloster in seinem Pfleghof das klösterliche Stabsamt ein. In der Zehntscheune mussten die Bauern ihren Zehnten abliefern. Die Gemeinde baute die Zehntscheune dann zum Rathaus um, das 1985 fertiggestellt wurde. Auch in Pforzheim besaß das Kloster am Marktplatz ein 1336 urkundlich erwähntes Steinhaus.

Keltern betrieb das Kloster in Kürnbach und in Derdingen. Damals herrschte Kelterzwang. die Weingärtner mussten ihren Wein in der klostereigenen Kelter keltern, für das Kloster von doppeltem Nutzen. Einmal sicherte es Einnahmen und abgabepflichtige Bauern waren über das Keltergut einfach zu kontrollieren.

1450 gehörten 37 Dörfer zum Kloster und in 127 Ortschaften erzielte es Einnahmen aus Rechten und Gütern.

Über einen Pfleghof verfügte Herrenalb auch in Vaihingen an der Enz. Er steht in der Mühlstraße und von dort aus wurde Herrenalber Besitz in und um Vaihingen verwaltet. Getreide und Wein aus dem Großen Zehnt wurde im Fruchtkasten gesammelt und verwahrt.

Den wichtigsten Stadthof besaß Kloster Herrenalb in Speyer. Die verkehrsgünstige Lage am Rhein ermöglichte überregionalen Handel. Dies nutzten 16 Klöster für sich, die in der Reichsstadt ihre Stadthöfe hatten, davon 11, die dem Zisterzienserorden angehörten.

Allerdings musste der Herrenalber Konvent seinen Stadthof in Speyer 1446 verkaufen, was die angespannte finanzielle Lage des Klosters zeigt. Die Lage des Klosters wird auch durch ein Entschuldigungsschreiben von Abt Heinrich (1425-1449) aus dem Jahr 1429 an den Generalabt von Citeaux illustriert. (abgedruckt in R.Schmidt,Ein Brief des Abtes Heinrich von Herrenalb In: Mitteilungen aus dem Germanischen Nationalmuseum (1897) S. 105-108)Abt Heinrich entschuldigt sich, weil er nicht am jährlichen Generalkonvent teilnahmen kann und begründet dies, dass  “große und schwere Geschäfte, die seinem Kloster obliegen” zwingen in seinem Kloster anwesend zu sein. Zum einen ist es ein Schiedstermin in dem es um Streitigkeiten mit einem benachbarten Kloster geht (wohl Kloster Frauenalb) Zum andern lasten große Schulden auf dem Kloster und die Gefahr bestünde, dass Gläubiger seine Abwesenheit nutzen könnten, die Güter des Klosters in Besitz zu nehmen.

Herrenalb hat es nie geschafft, seine verstreuten Güter und Rechte zu konzentrieren und so eine wirtschaftlich starke Position zu erreichen.

Als Graf Eberhard im Barte 1496 starb, folgte sein Cousin Eberhard II. auf den württembergischen Thron. Mit diesem kam der Konvent von Herrenalb nicht gut zurecht und berief sich auf sein Recht auf freie Vogtwahl und stellte sich unter den Schutz des Markgrafen

Christoph von Baden. Graf Eberhard ging daraufhin sogar mit Waffengewalt gegen das Kloster vor. Er nahm auch die badischen Dörfer Malsch und Langensteinbach ein und plünderte Langensteinbach. Dem Kloster entstand ein Schaden von 5.000 Gulden. Dargestellt in “ Grund und Acten-mässige Information Worinnen das von dem Hochfürstlichen Haus Baaden-Baaden An das Hochfürstliche Haus Württemberg Vor mehr dann hundert Jahren so wohl judicialiter, als extrajudicialiter gestellte-  und von Zeit zu Zeit wiederolte Restitutions Gesuch die beede Klöster Herrenalb und reichenbach betreffend Eigentlich und jauptsächlich bestehe, mit angeführtem klaren Beweis, daß gedachtes Restitutions-Gesuch vollkommen fundirt und diese Sache lediglich ex jure communi zu dijudizieren sey. s.I. ca 1755 , Der Gewaltakt wird auf den Seiten 3 ff geschildert.

Vom Konvent ließ sich Abt Bartholomäus (1485-1509)eine Vollmacht erteilen und  erschien 1497 auf dem Reichstag in Worms.

Notarielle Vollmacht des Konvents für den Abt Bartholomäus, das Kloster Herrenalb gegen Herzog Eberhard von Württemberg, der ihn „kurz vergangner tagen mit etlicher macht seiner gnaden volke, zu der were zu Roß und auch zu fuße geruft, ein merklichen Schaden und gewalt mit hynnemmung entwerung unnd wüstung des Ihren“ zufügen lassen, auf dem von König Maximilian gesetzten Tag zu Worms zu vertreten” (Urkunde vom  29. März 1497 Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 489 U 63)

  Er beschwerte sich und berief sich erneut auf die freie Vogtwahl.

König Maximilian stellte dann folgende Urkunde aus: “Urtheilbrief des römischen Königs Maximilian I. zwischen Markgraf Christoph und Herzog Eberhard zu Würtemberg, daß jeder über die des Klosters Herrenalb Stück und Güter, die in eines jeden Land sich befänden, auf ihre Lebzeit hin Schirmer sein sollten / 28. September 1497” (Generallandesarchiv Karlsruhe {D 1042 Verweisung})Am Ende einigten sich die beiden Herrscher von Württemberg und Baden schließlich auf einen Vergleich.

“Herzog Eberhard von Württemberg und Markgraf Christoph von Baden vergleichen ihren Streit wegen der Schirmherrschaft über das Kloster Herrenalb dahin, dass ersterem dieses Recht zustehen und bleiben solle, mit Ausnahme der Dörfer: Malsch, Langensteinbach, Uttersburg, Dietenhausen, Auerbach, Spielberg, Stupfenreich halb, Loffenau, Neusatz, Rotensol, Bernbach und Göbrichen.”

1497 Mai 31 (Mittwoch nach St. Urbanstag) (Urkunde vom 31. Mai 1497 Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 489 U 64).

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts erlebte das Herrenalber Scriptorium eine Blüte. Der aus Neibsheim stammende Kantor des Klosters, Johannes Zürn, fertigte mehrere Handschriften. Nur wenige sind erhalten. Sie zählen zu den wenigen, die heute überhaupt noch mit dem Kloster Herrenalb in Verbindung gebracht werden können. Eine ist das sogenannte Herrenalber Gebetbuch. Zürn schuf es für den Herrenalber Mönch Ludwig von Bruchsal, der in Merklingen das Klostermat verwaltete. Es wird heute in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz in Berlin aufbewahrt. Die Badische Staatsbibliothek besitzt das “Breviarium cisterciense”, das auch von Johannes Zürn geschaffen worden ist.Es wird vermutet, dass diese Handschrift von Anfang an für die Zisterzienserinnenabtei Lichtenthal vorgesehen war. Im Bestand der Lichtentaler sind noch weitere Handschiften aus Herrenalb vorhanden. 6 davon stammen ebenfalls von Zürn.

1525 hatte das Kloster schwer unter den Folgen des Bauernkrieges zu leiden. Im Fürstbistum Speyer brach der Aufstand am 20. April 1925 aus. Die Bauern aus dem Bruhrain, das ist die Gegend um Bruchsal, haben sich auf dem Letzenberg bei Malsch  versammelt.

Von dort zieht der “Bruhrainer Haufe “ ins Albtal, überfällt und plündert  die Klöster Frauenalb und Herrenalb. Die Stiftsdamen flüchten über die Berge nach Gernsbach, die Herrenalber Mönche in die Wälder. Abt Markus (1518-1527) läßt von dem Pforzheimer Stadtschreiber und Notar  Alexander Hug von Calw einen Bericht anfertigen, in dem das Geschehen im Kloster festgehalten ist. Der Schaden wird auf 30.000 Gulden geschätzt. (veröffentlicht in Weech Friedrich von: Die Aufhebung des Klosters Herrenalb durch Herzog Ulrich von Wirtemberg. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 33 (1880) Anhang Herrenalb im Bauernkrieg S. 358-361) Da Kloster wurde schwer beschädigt. Teile der Ausstattung, der Bibliothek und des Archivs gingen dabei verloren.

Der Speyrer Bischof Georg von der Pfalz ( 1513 bis 1529), der während des Aufstands in der Pfalz nach Heidelberg geflohen war, ritt am 29. April 1925 nach Herrenalb und verhandelte mit den Bauern. Für die Bauern sprach der Stadtschreiber von Bruchsal, für den Bischof Bernhard Göler von Ravensburg. Die Bauern anerkannten den Bischof als ihren Landesherren, dieser versprach ihnen, sie dürften nach Belieben Prediger annehmen. Ein idealisiertes Barockgemälde, das die Verhandlungen zeigt,hängt im Schloss Bruchsal.

Das Kloster erholte sich von den Folgen der Plünderung relativ rasch. Aber nur wenige Jahre kam das aus für das Kloster Herrenalb.

Herzog Ulrich von Württemberg (1487 – 1550) wurde bereits 1516 von Kaiser Maximilian mit der Reichsacht belegt und vom Schwäbischen Bund 1519 aus dem Land vertrieben. Nach dem Bauernkrieg versuchte Ulrich sein Land wieder zu gewinnen. Das gelang ihm aber noch nicht. Als er sich 1534 mit dem protestantischen Landgrafen Philipp I. verbündete,und dann in der Schlacht bei Lauffen am 13. Mai 1534 siegte, konnte er nach Württemberg zurückkehren. In Kaaden bei Eger wurden unter Vermittlung des Erzbischof von Mainz und Magdeburg Albrecht und Herzog Georg von Sachsen verhandelt und am 29. Juni 1534  der Friedensvertrag von Kaaden geschlossen. Herzog Ulrich und der säschsische Kurfürst mussten die umstrittene Wahl Ferdinands zum deutschen König anerkennen.Aber Ulrich erhielt den Besitz über Württemberg bestätigt und führte dann die Reformation in Württemberg ein.

Am 5. Juli 1535 kamen zwei Abgesandte von Herzog Ulrich, Edeljunker Hans Friedrich Thum und Meister Erhard Schnepf und verkündeten die neue Klosterordnung. Damit waren alle bisherigen Zeremonien abgeschafft. Der Konvent bat zwar, dass er bei allen Zeremonien und Ordensgebräuchen bleiben wolle. Das und auch eine Bedenkzeit von 4 Wochen wurde abgelehnt. Den Mönchen wurde ein Angebot gemacht, zu studieren, eine (evangelische)Pfarrei zu übernehmen oder zu Heiraten. Das Angebot war auch finanziell untermauert. Wenn ein Mönch heiratete, erhielt er 40 Gulden. Wollte  er studieren oder ein (evangelisches) Pfarramt antreten, standen ihm 50 Gulden zu. Allerdings gingen nur 7 Mönche von den insgesamt 23 Mönchen des Konvent darauf ein. 16 wollten im Kloster Herrenalb bleiben. Er ordnete auch eine Inventur der württembergischen Klöster an. Denn Herzog Ulrich brauchte Geld. Im Sommer 1534 war er mit Landgraf Philipp wegen der Kriegskosten in Streit geraten. Der Geldbedarf war zunächst die Hauptmotivation für die Aufhebung der Klöster. Erst später gewannen die religiösen Gründe Gewicht für dieses Vorgehen. Das zeigt sich auch in der Forderung vom 9. Juni 1535 an den Herrenalber Abt Lukas, den auf dem Landtag auferlegten Betrag von 20.000 Gulden in Gold für das Halbjahreseinkommen bis zum 4. Juli 1535 an die Rentkammer zu bezahlen. Seine Beamten wies er an, “alle aus dem Bereiche des Fürstentums hinweggeführten Barschaften, Kleinodien und Silbergeschirr wieder in ihr Kloster zurückzuführen”. (Edgar Fleig Die Aufhebung des Kloster Herrenalb in Freiburger Diözesanarchiv 47 (1919) S.53) Sie sollten aufgeschrieben und inventarisiert werden und in einem Behältnis verwahrt werden, zu dem der Abt, der Konvent und der Fürst je einen Schlüssel haben sollte. Gleiches galt für alle Titel, Briefe und andere schriftliche Urkunden. Abt und Würdenträger des Klosters sollten das Güterverzeichnis unterschreiben, die Wahrheit und Richtigkeit desselben auf Eid bestätigen und am Ende des Inventars ihr Siegel anbringen. In einem Schreiben vom 5. November 1934 an Abt Lukas erging das Verbot, mit Gütern oder Früchten ohne Wissen und Genehmigung des Fürsten eine Änderung vorzunehmen. Am 3. Dezember 1534 schlossen die Abgesandten Herzog Ulrichs die Inventarisierung ab. Das waren Reinhard von Sachsenheim, Kosmas Wolflin aus Cannstatt der Vogt von Gröningen Philipp Volland und der Vogt von Bietigheim  Sebastian Hornmolt. Sie berichteten, dass Abt und Konvent sich gegenüber der Inventarisierung “gutwillig gezeigt hätten” (Fleig S.55) Den Eid aber verweigerten Abt und Konvent. Auch erhob der Abt Bedenken gegen die Einschließung der Barschaft, des Silbergeschirrs und namentlich der Briefe , da dies für eine geordnete Haushalts hinderlich sei.

Am 23. Oktober des darauffolgenden Jahres erschienen die Abgeordneten Ulrichs  Reinhard von Sachsenheim und Philipp Volland  wieder in Herrenalb mit einem Beglaubigungsschreiben des Fürsten. Sie erklärten, den mündlichen Befehl des Fürsten zu haben,dass alles im Klosterbesitz, das im Dezember 1934 aufgenommen worden war, in die Rentkammer nach Stuttgart zu führen sei. Außerdem teilten sie dem Konvent mit, dass der Fürst beabsichtige, alle Klosterinsassen auf Klosterfuhrwerken in spätestens 14 Tagen an einen Ort zu bringen, der noch mitgeteilt würde. Der Konvent bat inständig, dass  man ihm wenigstens die Briefe lassen solle und die Mönche im Klöster verbleiben könnten. aus eigener Vollmacht konnten die Abgeordneten keine Zustimmung geben, empfahlen aber eine Bittschrift an den Fürsten zu verfassen, bei deren Aufsetzung sie mithalfen. Am 28. Oktober 1535 kamen wieder Beauftragte des Fürsten unter ihnen Ambrosius Blarer, den Herzog Ulrich mit der Durchführung der Reformation in Württemberg beauftragt hatte.

Insgesamt kamen etwa 30 Berittene und etwa 70-80 Mann Fußvolk, alle ausgerüstet mit Hellebarden und Büchsen . Der Konvent musste sich versammeln. Es wurde nochmals befohlen, den Besitz des Klosters nach Stuttgart zu überführen. Der Abt verwies zwar auf die Rechte der Schirmherren, der Markgrafen von Baden und der Grafen von Eberstein. Auch erinnerte er an die päpstlichen und kaiserlichen Schutzbriefe, beugte sich aber schließlich der Gewalt und lieferte die Schlüssel aus. Auch die Glocken waren beschlagnahmt und im Verlauf des Jahres 1536entfernt worden. Den Taglohn für die Abnahme der Glocken musste das Kloster bezahlen. Auch die kosten für die Überführung der beschlagnahmten Güter musste das Kloster tragen. Für Anfang 1536 ordnete Herzog Ulrich eine 2. Inventarisierung an. Sie sollte dem inzwischen ernannten Mitverwalter einen Einblick in Besitz und Verwaltung des Klosters verschaffen. Zum 1. Februar 1536 war dem Kloster sie Selbstständigkeit genommen und der gesamte Besitz in die Hand des Herzogs gegeben worden. Auf die Nachricht der 2. Inventarisierung hatte Graf Wilhelm von Eberstein für das herrenalbische Dorf Langensteinbach “die Früchte verboten”, was wohl do zu verstehen ist, eine Verkaufssperre verhängt, um ein Eingreifen des württembergischen Herzogs zu verhindern. Am 11. Mai 1536 verließen die letzten Mönche Herrenalb. Abt Lukas wurde 1538 unter recht fadenscheinigen Begründung ein Prozess gemacht. Das reichte wohl nicht zur Verurteilung. Vor dem 6. April1540 wurde er

beschuldigt, 30.000 Gulden unterschlagen zu haben und ins Gefängnis geworfen (Crusius Annalaes Sueviae, Pars II Lib-X Cap 8) Dort starb er am 11. September 1546.

Unter Herzog Christoph wurde in Herrenalb ebenfalls eine Klosterschule eingerichtet, die aber 1595 schon wieder geschlossen wurde.

Nach dem Restitutionsedikt 6. März 1629 von Kaiser Ferdinand II. versuchte der Abt von Salem nochmals Mönche in Herrenalb anzusiedeln, allerdings ohne Erfolg. Das Kloster wurde im eiteren Verlauf des Dreißigjährigen Krieges von den Schweden schwer beschädigt. 1649 wurde das Kloster endgültig aufgelöst.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.